Zum Inhalt springen

ferrick

Members
  • Gesamte Inhalte

    27
  • Benutzer seit

Reputation in der Community

50 Excellent

Persönliches

  • PLZ
    2763
  • Ort
  • Land
    Austria
  1. Super Bilder, danke. Konnte heute leider nicht anfeuern.
  2. Zu Lebzeiten kann deine Mutter mit ihrem Vermögen machen, was sie will. Gibt es kein Testament, erbt der Ehegatte 1/3 und die Kinder 2/3. Gibt es ein Testament, muss den Pflichtteilsberechtigten der Pflichtteil bleiben, das ist die Hälfte dessen, was sie nach der gesetzlichen Erbfolge erhalten hätten. Wenn du das einzige Kind bist, dann beträgt dein Pflichtteil 1/3. Du kannst auch den Pflichtteil von den Schenkungen geltend machen. Zeitlich unbegrenzt bei Schenkungen an andere Pflichtteilsberechtigte und Schenkungen bis 2 Jahre vor dem Tod der Erblasserin an andere, nicht pflichtteilsberechtigte Personen. Dabei werden aber die Schenkungen, die du erhalten hast, in Abzug gebracht. Ein Gemeinschaftskonto wird nicht gesperrt, allerdings ein Konto das deiner Mutter gehörte, bei dem aber dein Schwiegervater zeichnungsberechtigt ist.
  3. ferrick

    Quer Rumors

    Gratulation an Nadja Heigl, tolles Rennen aber schade, dass sie den zweiten Platz doch nicht halten konnte.
  4. Ab Montag gibt's bei Hofer Radbekleidung und Rucksack. Zur Qualität kann ich keine Angaben machen, da ich noch nie etwas gekauft habe, werde aber vielleicht mal hinschauen.
  5. das war eine feststellung, keine these. ich hab diesen thread nur zweckentfremdet, weil es noch keinen anderen zur WM gibt. im übrigen wäre gerade eisel ein grund für eurosport, die WM zu übertragen, zumindest erwähnen sie eisel immer, wenn er vorne im wind fährt. freut mich, dass orf sport + doch überträgt, auch wenn ich diesmal keine zeit habe.
  6. mich wundert ja, dass nach dem olympischen rennen der eisel noch mitfahren darf.
  7. trotzdem rechtsschutz informieren, bei manchen versicherungen ist nur die leistung eines vertragsanwalts gedeckt. ansonsten sollte verkehrsunfallrecht jeder rechtsanwalt können. der von dir gepostete auszug aus dem schreiben der gegnerischen haftpflicht klingt nach einer art anzahlung, also ohne dass sie davon ausgeht, dass damit die sache bereinigt ist. wenn du aber eh einen anwalt beauftragst, wird der das ohnehin prüfen. viel erfolg.
  8. wir waren letzen februar für 2 nächte im shaftesbury hyde park international http://www.shaftesburyhotels.com/ zimmer klein aber schön. nähe hyde park und 2er u-bahn stationen. frühstück war extra, angeblich war das angebot nicht so berauschend. wir waren dann in einem kleinen café frühstücken, croissant mit butter, marmelade und kaffe um 5 pfund.
  9. danke fl0, wieder was gelernt. auch danke an shima no, auch wenn mir dieser fall bekannt war.
  10. du mußt nur schreiben, dass du den geänderten AGBs nicht zustimmst und handschriftlich unterschreiben.
  11. ganz ist mir die vorgehensweise nicht klar. ob er 2005 einen blutbeutel erhalten hat oder nicht ist ja strafrechtlich weder für ihn noch für die übergebende person relevant. wenn ich als zeuge bei der polizei gefragt werde, ob mir ein grüner pullover gefällt, hat das dieselbe strafrechtliche relevanz und kann damit keine wahrheitspflicht verbunden sein.
  12. außergerichtlicher vergleich an sich sagt ja nichts aus. transportiert wurde das vom ösv und in weiterer hinsicht von den medien so, als wäre es praktisch ein versuch des herstellers, nicht vor gericht gezerrt zu werden. es kann jedoch genauso gut möglich sein, dass der ösv gezahlt hat, nur damit man dann behaupten kann, wegen des außergerichtlichen vergleichs gibts keine klage.
  13. mMn konnte man im TV nichts erkennen, die szene wurde dann ja auch nicht mehr gezeigt im gegensatz zu valverdes verschalter. das steht dazu auf cyclingnews: http://www.cyclingnews.com/road/2009/jun09/dauphinelibere09/?id=results/dauphinelibere095 übrigens führt denifl nach der 5. etappe der thüringen rundfahrt.
  14. in sportlicher hinsicht jedenfalls. luxembourg hätte mich nur interessiert, weil ich das selber schon gefahren bin.
×
×
  • Neu erstellen...