Zum Thema Radweg(nicht)räumung bei Schneelage: ich verstehe die Radler, die die Nichträumung der Radwege kritisieren. Ich verstehe aber auch die Gemeinden, die am Land wohl für die Räumung zuständig sind, dass sie das unterlassen.
Denn ich vermute, dass im Falle einer Schneeräumung der Wegerhalter auch Splitt streuen müsste, um die "Verkehrssicherheit" zu gewährleisten. Nur räumen und dann ist's ev. glatt, könnte rechtl. Folgen haben, wenn's wem auflegt. So ist halt der Radweg "außer Betrieb" und eine Benützung erfolgt auf eigene Gefahr. Ist aber nur so eine Vermutung. Vielleicht gibt's hier einen Rechtsexperten, der das genauer weiß.
Abgesehen davon: Würde Splitt gestreut werden, dann bleibt dieser wochenlang liegen, was mich dann mehr stört, als die paar Tage oder gar Wochen Schnee im Jahr (bei uns auf 300 m Höhe).
Und: Die fix am Radweg montierten Eisengestänge bei Kreuzungen mit Straßen, "begünstigen" die Schneeräumung auch nicht gerade.