"Auf alle Wände KEINE ANGST".
Also die Grenzen sind ja rein rechtlich schon erreicht (dschuligm wegen Paragraphen nur zur Erinnerung):
(sog. Pedelecs)
Gem. § 2 Abs. 1 Z 22 StVO handelt es sich bei einem Fahrrad um ein Fahrzeug, das mit einerVorrichtung zur Übertragung der menschlichen (Muskel-)Kraft auf die Antriebsräderausgestattet ist. Fachsprachlich korrekt als Pedelecs werden solche Fahrräder bezeichnet,die zusätzlich mit einem elektrischen Hilfsmotor ausgestattet sind, aber nicht ausschließlichdurch diesen Motor angetrieben werden können; der Motor unterstützt also bloß dasTreten. Nachdem solche Fahrzeuge vorwiegend die Charakteristika von Fahrrädern iSd StVOaufweisen, gelten Pedelecs rechtlich als „normale“ Fahrräder, wenn sie mit einemelektrischen Antrieb mit einer höchsten zulässigen Leistung von max. 600 Watt und einerBauartgeschwindigkeit von max. 25 km/h ausgerüstet sind. Die Benützer derartigerFortbewegungsmittel sind daher als Radfahrer zu qualifizieren. Entsprechend dieserEinordnung treffen für Pedelec-Fahrer auch die für Radfahrer geltenden Regelungen zu, alsojene straßenpolizeilichen Normen der StVO, nicht aber die kraftfahrrechtlichenBestimmungen des KFG und des FSG.
Es wird sich noch was verbessern im Wirkungsgrad und ein paar Kilo leichter aber das war's. Ende Gelände. Da kommen keine E-Monster auf uns zu. Leider :devil:
Da ist das Tunen (Aufhebung der 25 km/h Unterstützung) eher das Problem aber schon tausendfach diskutiert. Auch deswegen werden die Bestimmungen sicher nicht gelockert eher verschärft was den Eingriff in die Hersteller SW betrifft.