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berggassigeher

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Persönliches

  • PLZ
    1020
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    Wien
  • Hobbies
    autofahren, disco, waffensammeln
  • Beruf
    karenzierter businesskasperl
  • Bike(s)
    1 schlammiges fettes, 1 schwarzes dickes, 1 schwarzes schlankes, 1 silbernes zum hupfn und ein buntes für den kinderanhänger
  • Land
    Austria
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    Registrierter Beschmutzer
  1. Ich verschleisse gerade die da: https://www.bergfreunde.de/black-diamond-freewire-quickpack-express-set/?aid=0813abdcdd59b00055c9ee875bfac693&pid=10004&cpkey=lmFtQyrqN8Tt5mcSXKcNNhkWc5X6dtdTrKmPFeWmCRE&wt_mc=de.pla.google_at.1596782300.63130137071.95953252864&wt_cc1=&gclid=EAIaIQobChMIxuOj2uey3gIVl0MYCh1f4AdsEAQYASABEgIQovD_BwE* Bin recht zufrieden aber: nachdem wir gehört haben, dass Karabiner mit Drahtschnapper weniger Belastung aushalten haben wir einen Selbstversuch mit alten Karabinern gemacht. Der mit dem Drahtschnapper ist bedeutend schneller abgerissen. Jetzt waren das beileibe keine Laborbedingungen. Aber ich werde zukünftig keine Drahtschnapper mehr kaufen. Andererseits ist das Zeugs auf so hohe Belastungen genormt, dass es wohl ziemlich Wurscht ist, welche Expresschlingen du kaufst. Die Fehlerquelle ist man eh meistens selbst und nicht das Material. Wenn sich zB ein Karabiner querlegt, sinkt die Bruchbelastung viel mehr als du jemals beim Kauf beeinflussen kannst. Deshalb würde ich auf zwei Dinge achten: Schlinge so geschnitten, dass sich Karabiner nicht leicht verdrehen kann; Im Zweifel das Set mit der dickeren Stoffschlinge (mehr „Fleisch = mehr Sicherheit bei Abnutzung, Beschädigungen usw) Und sonst wie Floimschnee schon geschrieben hat: Schlingenlänge um die 10 bis 12 cm
  2. Ich denke nicht, dass die mit "Designed for Indoor Climbing" meinen, dass man das Seil nur in der Halle verwenden kann. Die Belastungen für ein Seil in der Halle und bei schönem trockenen Wetter in einem Klettergarten mit kurzen Hakenabständen und Einseillängenrouten ist ziemlich dieselbe. Zumindest wenn du aus dem Seilsack raus Seil ausgibst. Du wirst mit dem Seil also auch draußen klettern können. Ich denke eher, dass das ein Verkaufsschmäh ist, um zu rechtfertigen, dass das Seil offenbar nicht imprägniert ist. Und dafür ist der Strick dann gar nicht mehr billig. Die fehlende Imprägnierung bedeutet, dass dieses Seil keinen wirksamen Schutz gegen Schmutz und Feuchtigkeit hat. Das ist dir möglicherweise egal, wenn du wirklich nur in die Halle gehst. Aber unimprägnierte Seile sind auch empfindlicher für mechanische Belastungen (der Mantel verschleißt schneller). Dann beginnen sie zu krangeln, lassen sich nicht mehr so leicht durchziehen usw. Sowas würde ich mir nicht kaufen. Aber ich geh auch nur zur Not in die Halle. Jedenfalls kaufe ich keine billigen Seile mehr. Wer viel klettert bemerkt schnell, dass sich der Mehrpreis für ein ordentlich ausgerüstetes Seil lohnt. Billige Seile halten einfach nicht so lange. Und die Länge würde mir auch widerstreben. Mit 45m bist du draussen schnell am Limit. Ich hab lieber was längeres und brauche mir dann keine Gedanken machen, wenn die Seillängen mal länger sind. Ich habe ein 60m-, ein 70m-Einfachseil und zwei 60m-Doppelseile. Wenn du mal ein paar m über dem Boden gehangen bist, weil das Seil zu kurz ist, wirst du nie wieder wegen ein paar € überlegen, ob das kürzere Seil nicht auch ausreicht und wirst den "Luxus" ausreichend langer Seile (Seilreserven) schätzen. Wenn du regelmäßig klettern gehen willst, wirst du mit diesem Seil also voraussichtlich nur kurz Freude haben. Insbesondere wenn du auch mal raus gehen willst. In modernen Sportkletterrouten sind heute 70m Einfachseile Standard. Einmal investiert und du hast lange was davon. Seile halten - je nach Gebrauchsintensität - ohnehin bis zu zehn Jahre.
  3. Zitat aus "Der Schweiß der Götter" - wenn auch nur aus der Erinnerung wiedergegeben: Im Peleton herrscht ein Schweigegebot ähnlich der Camorra. Wer es bricht, kann auf keine Unterstützung mehr hoffen. In den 1960-er Jahren hat Raymond Poulidor das Schweigegebot gebrochen und über Anquetil gemotzt (weiß allerdings nicht mehr, was), worauf das gesamte Peleton zusammengearbeitet hat, um ihm den Sieg zu versauen. Ich glaube es war sogar die TdF. Gewonnen hat jedenfalls Anquetil. Übrigens ein ausgesprochen empfehlenswertes Buch: https://www.handelsblatt.com/panorama/kultur-kunstmarkt/buchtipp-unter-profis-berauscht-in-einer-tour/20056834.html
  4. Edelrid Ohm funktioniert draußen und drinnen super. Ich verwende es mit meiner Tochter, die in etwa bloß die hälfte von mir wiegt. Bloß wenn ich im Vorstieg zu schnell das Seil zum Clippen hochreiße, ist es ein bisserl hakelig. Nervenzerfetzend, wenn man am Limit klippen will, der Schuh langsam vom Tritt schmiert und kein Seil nachkommt... Aber die Lösung für Gewichtsunterschiede ist eh das Mehrseillängengehen. Beim Sichern aus dem Stand spart ma sich das Ohm auch.
  5. Heuer war es phasenweise aber auch alles andere als windstill. Und wer sich die Topographie ansieht bemerkt rasch, dass Wind aus Nordost hier kaum anschieben aber viel bremsen kann.* Vielleicht hilft das ja auch ein wenig beim Wiederaufrichten
  6. Nach meinen Erfahrungen erhält man als Rennradfahrer bei halbwegs erträglichem Verhalten + Umgangsformen im schlimmsten Fall eine kleine Predigt oder Abmahnung. Gezahlt hab ich noch nie was. Dabei wurde ich vor ein paar Wochen aufgehalten, weil ich zu schnell unterwegs war. Der Polizist war aber glaub ich rad-affin und hat mir die 67kmh eher anerkennend unter die Nase gerieben (abschüssige Ortseinfahrt). Kritisiert hat er allerdings, dass ich auf einem (gerade mal 200m langen) Bundesstraßenabschnitt mit Radfahrverbot unterwegs war. Dann haben wir kurz über mein Radl geplaudert, ich hab meine mündliche Abmahnung erhalten und wir haben uns freundlich verabschiedet. An dem Tag hätte ich eine kleine Geldstrafe echt eingesehen...
  7. find ich immer wieder toll, wenn auf Veranstalter hingewiesen wird, die einen "super Haftungsausschluss" haben. Der kann nämlich noch so super sein. Noch superer für den Teilnehmer ist nämlich § 6 Abs 1 Z 9 KSchG! § 6 KSCHG: (1) Für den Verbraucher sind besonders solche Vertragsbestimmungen im Sinn des § 879 ABGB jedenfalls nicht verbindlich, nach denen 9. eine Pflicht des Unternehmers zum Ersatz eines Schadens an der Person ausgeschlossen oder eingeschränkt wird oder eine Pflicht des Unternehmers zum Ersatz sonstiger Schäden für den Fall ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, daß er oder eine Person, für die er einzustehen hat, den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat; § 6 KSchG ist zwingend. Das heißt, du kannst ihn nicht ausschließen. Unternehmer iSd KSchG bist du übrigens auch als Verein oder Gemeinde sowie in den meisten Fällen auch als Einzelperson, wenn du Startgebühren verlangst. Dass du mit dem Rennen Gewinn erzielst, ist für die Anwendung des KSchG nicht erforderlich. Da können Veranstalter reinschreiben, was sie wollen. Das hat möglicherweise einen psychologischen Plazeboeffekt, juristisch wär ein schöner Spongebob-Sticker in den Teilnahmebedingungen genausoviel wert. Hat der Veranstalter Mist gebaut und verletzt sich deshalb ein Teilnehmer, dann haftet er dafür. Egal, ob er sich einen super Haftungsausschluss oder ein Beitrittsformular zum Confetti-Club hat unterschreiben lassen
  8. Nicht nur laut KSV sondern ganz offiziell: http://www.edikte.justiz.gv.at/edikte/id/idedi8.nsf/suchedi?SearchView&subf=e&SearchOrder=4&SchuldnerS=Kalnai&BMAZ=NUL&ftquery=&query=%28%5BSchuldnerS%5D%3D%28Kalnai%29%29#1385403416217.
  9. wenn der "erste Schritt" das erstinstanzliche urteil war, hast du für weitere schritte nicht mehr die zeit zu verfügung, die du für das gutachten bräuchtest - 3 Tage zur Anmeldung eines Rechtsmittels! wenn du 1. überhaupt verfahrenspartei geworden bist, 2. das ganze ein gerichtliches strafverfahren ist 3. die richtigen anträge gestellt hast (bloß unterlagen vorlegen reicht nicht, man muss auch formal richtig ausdrücken, was man will) 4. über deine Ansprüche formal abgesprochen wurde anhand deiner erzählung lässt sich das aber alles nicht feststellen
  10. in dem Fall wärst du auf Kosten deiner Versicherung "bereichert". Das Ausmaß deiner Bereicherung hättest du an die Versicherung zurückzuzahlen. Eine "Ablauffrist" gibts - nämlich die allgemeine Verjährungsfrist. Die beginnt aber erst mit dem Eintritt der Bereicherung zu laufen (also zu dem Zeitpunkt, zu dem du das gestohlene Rad zurück erhältst). Sobald du dir ein neues Rad gekauft hast, ist alles viel weniger kompliziert, wenn dein gestohlenes Rad nicht mehr auftaucht.
  11. wenn man sie gegen den strich streichelt, bockt sie fürchterlich. aber wenn man die vorlieben kennt, schnurrt die katze beim ersten hieb (wobei, wenn ich mirs recht überlege, schnurren der falsche ausdruck ist. aber "die katze hämmert" klingt auch komisch???)
  12. meins: Yamaha XT 500 Bj 1980 brachial, verlässlich und einfach gestrickt, wie´s herrl halt
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