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Anhalterecht der Jäger?


Alpine
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Ob das Biken für die Gesundheit so förderlich ist, sei mal dahingestellt. Ich hab mir auch beim Biken schon die Hand gebrochen.

Ok, der ist wirklich gut. :rofl:

 

Fakt ist, dass sie Eigentum haben, das ist zu repsektieren. Eigentum ist geschützt und das ist auch gut so. (...was btw tatsächlich ein Menschenrecht ist)

Fakt ist aber auch, daß Eigentum auch eingeschränkt werden kann, wenn ein allgemeines Interesse dafür besteht.

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Allgemeine Frage zum Thema: Sind die Begriffe Waldweg und Forststraße in dem Zusammenhang eigentlich synonym zu verstehen?

 

Ich nehme an Waldweg wird auch Wanderwege und andere kleinere Wege einschließen, aber diese sind ja eindeutig keine Forststraßen. Meine Frage bezieht sich eher auf die Art von Wege die nicht wirklich befestigt sind und in erster Linie mit Traktoren befahren werden.

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Fakt ist, dass sie Eigentum haben, das ist zu repsektieren. Eigentum ist geschützt und das ist auch gut so. (...was btw tatsächlich ein Menschenrecht ist)

Und warum lassen sich die nicht Großgrundbesitzer von der Jägerschaft bevormunden und sich alle Rechte die sie gegen die Biker haben ohne Widerstand nehmen ?

zusammenhängende Gemeindejagden (mindestens 500 ha Fläche; von der Behörde zwingend zusammengesetzt aus diversen Kleinflächen verschiedener Grundeigentümer
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Es bleibt ja noch immer im Eigentum und wird auch nicht weniger (wert), wenn leut durch den wald spazieren. Wenn leut ihre christbäume oder brennholz ungefragt in den wald holen gehen od wege ziehen und dafür setzlinge etc entfernen, DAS schädigt dann tatsächlich und müsste man das per Gesetz zu lassen, dann käme dies mMn einer enteignung bei. Dass ich meinen wald (so ich einen hätte) bejagen lassen muss, das kommt mMn ebenfalls einer enteignung gleich.

das freie betretungsrecht gilt auch nir für den wald, nicht das feld, nicht die wiese oä, also betriffts auch nicht jeden landwirt.

Nicht zu vergessen wäre, dass nicht jeder die möglichkeit hatte wald zu erwerben (heut schon, wenn man kohle hat).

Gehst weiter zurück, gehörte alles dem lehensherren bzw adeligen, vereinzelt wurde anerkennend verschenkt. Nachwievor gehört der meiste wald immer noch den adeligen, wenns auch nicht mehr so adelig sind oder den öbf. Bei letzteren frag ich mich immer noch, weshalb diese bundeseigentum wie berge, wald und seegrundstücke an privat verkaufen dürfen.

 

Ich kann mir leider keinen wald leisten (der mir übrigens nie nur als kulisse dient), hab nicht das glück aus einer familie mit ländeteien zu kommen und hab bereits die maximal mögliche zahl an bäumen in meinen 500qm garten gesetzt.

Ich bin froh, dass ich den wald eines anderen betreten darf und halte es auch für kontraproduktiv eine Novelle des ForstG zu verlangen. Ergänzung ja, Novelle nein. In Anbetracht der aktuellen politischen Entscheider und deren Anhängerschaft, wirds ein Schuß, der nach hinten losgehen wird. Die Restriktionen werden mehr, statt weniger werden

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das freie betretungsrecht gilt auch nir für den wald, nicht das feld, nicht die wiese oä, also betriffts auch nicht jeden landwirt.

Das Bejagen aber kann der Eigentümer auch auf Feld u. Wiese nicht verhindern . Flurschaden darf natürlich keiner entstehen , nur um das klarzustellen .

Und wahrscheindlich würde sich nichteinmal bei einer rot - grün - Kpö Regierung daran etwas ändern . Wer einmal gesehen hat was los ist wenn irgendwelche Habsburgernachkommen in Mariazell aufschlagen muß vermuten das Fluxkompensatoren Allgemeingut geworden sind .

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Weil das Gesetz aus den 70er Jahren stammt und sich seit dieser Zeit extrem viel getan hat. Mittlerweile hat sich der Freizeittourismus verzehnfacht. Insofern halte ich diese Regelungen nicht mehr für zeitgemäß und das ForstG müsste angepasst werden. Dh. nicht noch mehr Interessensgruppen zugelassen werden, sondern weniger.

Es stellt sich halt die Frage, ob man dem illegalen Druck nachgeben soll(te)?

 

Soll man den Freizeitwünschen der Menschen nachgeben? Also zB Fußballfelder, Tennisplätze, Beach Volleyball Anlagen errichten? Skateparkanlagen, Halfpipe, etc?

Oder in der schönen Landschaft einen Golfparcour?

 

Offensichtlich gibt es eine Nachfrage, nach freien Strecken. Und die Befahrung ist, wie wir wissen, in der Regel verboten, außer es wird explitzit frei gegeben.

Man könnte jetzt genau so gut auf die Lage der Motorcrosser verweisen. Da war das Befahren in einigen Gegenden auch kein Problem. Dann wurde es ebenfalls verboten. Und ist heutzutage völlig undenkbar. Die Motorcrosser haben sich, wohl oder übel, damit abgefunden. Schließlich ist es ja nicht per se verboten, sondern nur mehr sehr eingeschränkt möglich.

Dasselbe könnte den Motorradfahrern drohen. Genußbiken, einfach nur so, ist ja gesellschaftlich nicht unumstritten, vor allem in Zeiten wie diesen (Umwelt- und Klimaschutz Thematik).

 

Es ist legitim, wenn die gewählten Volksvertreter, und Lobbys, dem "Druck" nach Freizeitausübung nicht nachgeben oder nur in bestimmten Bahnen lenken wollen. Dass eben Bikeparks, Trailcenter/Murbelbahnen, Ausbau vorhandener Schigebiete, als ausreichend erachtet werden; aber eben keine Neu"eröffnungen" oder gar generelle Freigaben.

 

Andererseits, warum soll der Wald oder die Berge nur den Wanderern vorbehalten bleiben?

Klar ist natürlich, dass zu viele Menschen auf einem Gebiet, oft Probleme machen bzw ergeben. Und dass dann der Wunsch nach Lenkungsmaßnahmen im günstigen Fall, oder eben Verbote im schlechtersten Fall gefordert werden, ist dann auch verständlich.

 

Teilweise gleicht das Betretungsrecht einer Enteignung.

Stimmt.

 

Andererseits, wer war zuerst da?

 

Zuerst waren schon noch die "normalen" Menschen da (dh Bevölkerung, Arbeiter, Bauern, Handwerker usw usf) und wurden enteignet :aerger:. Dh von Kaisern, Königen, Grafen, Lords, Fürsten etc die einen Wald, der genau genommen, niemanden gehörte, in Besitz nahmen und für sich beanspruchten :rolleyes:. Und in weiterer Folge bestimmten Menschen übertrugen oder belehnten wurden (zB an diejenigen, die sie unterstützten, die Heere, Söldner, Arbeiter etc für die oben genannten [bereit] stellten). Letztendlich sind wir enteignet worden, imdem uns kein freier Zugang zum Wald gewährt wurde :mad:.

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Es stellt sich halt die Frage, ob man dem illegalen Druck nachgeben soll(te)?

 

Soll man den Freizeitwünschen der Menschen nachgeben? Also zB Fußballfelder, Tennisplätze, Beach Volleyball Anlagen errichten? Skateparkanlagen, Halfpipe, etc?

Oder in der schönen Landschaft einen Golfparcour?

 

Offensichtlich gibt es eine Nachfrage, nach freien Strecken. Und die Befahrung ist, wie wir wissen, in der Regel verboten, außer es wird explitzit frei gegeben.

Man könnte jetzt genau so gut auf die Lage der Motorcrosser verweisen. Da war das Befahren in einigen Gegenden auch kein Problem. Dann wurde es ebenfalls verboten. Und ist heutzutage völlig undenkbar. Die Motorcrosser haben sich, wohl oder übel, damit abgefunden. Schließlich ist es ja nicht per se verboten, sondern nur mehr sehr eingeschränkt möglich.

Dasselbe könnte den Motorradfahrern drohen. Genußbiken, einfach nur so, ist ja gesellschaftlich nicht unumstritten, vor allem in Zeiten wie diesen (Umwelt- und Klimaschutz Thematik).

 

Es ist legitim, wenn die gewählten Volksvertreter, und Lobbys, dem "Druck" nach Freizeitausübung nicht nachgeben oder nur in bestimmten Bahnen lenken wollen. Dass eben Bikeparks, Trailcenter/Murbelbahnen, Ausbau vorhandener Schigebiete, als ausreichend erachtet werden; aber eben keine Neu"eröffnungen" oder gar generelle Freigaben.

 

Andererseits, warum soll der Wald oder die Berge nur den Wanderern vorbehalten bleiben?

Klar ist natürlich, dass zu viele Menschen auf einem Gebiet, oft Probleme machen bzw ergeben. Und dass dann der Wunsch nach Lenkungsmaßnahmen im günstigen Fall, oder eben Verbote im schlechtersten Fall gefordert werden, ist dann auch verständlich.

 

 

Stimmt.

 

Andererseits, wer war zuerst da?

 

Zuerst waren schon noch die "normalen" Menschen da (dh Bevölkerung, Arbeiter, Bauern, Handwerker usw usf) und wurden enteignet :aerger:. Dh von Kaisern, Königen, Grafen, Lords, Fürsten etc die einen Wald, der genau genommen, niemanden gehörte, in Besitz nahmen und für sich beanspruchten :rolleyes:. Und in weiterer Folge bestimmten Menschen übertrugen oder belehnten wurden (zB an diejenigen, die sie unterstützten, die Heere, Söldner, Arbeiter etc für die oben genannten [bereit] stellten). Letztendlich sind wir enteignet worden, imdem uns kein freier Zugang zum Wald gewährt wurde :mad:.

 

Der Definition eines freien Gutes folgend stimmt deine Argumentation. Das Blöde ist - und zwar seit jeher-, dass Machtstreben und Gier damit nicht zusammenpassen...

 

Hilft halt nicht weiter, solange das System funktioniert und nicht in Frage steht.

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  • 1 Monat später...

ich frage mich wirklich wie man als Österreichischer Radsportverband auf eine Aussage "Mit dem Mountainbike asphaltierte Straßen nicht zu verlassen" kommt

da Sportminister hat gesagt ; nicht ins Gebirge nix was gefährlich ist , nehmt euch zurück; keine Rettungskräfte binden

 

?

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  • 3 Wochen später...

https://www.noen.at/moedling/strecken-gesperrt-corona-verordnung-mountainbiker-bitte-warten-bezirk-moedling-redaktionsfeed-streckensperre-mountainbike-corona-massnahmen-coronavirus-200346845

 

Hätten wir eine gesetzliche Regelung, bei denen uns die Forststraßen übrig bleiben, wäre es nicht so leicht, solche Pauschalsperren zu verfügen.

 

Die Rigorosität lässt eventuell anderes vermuten....

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Die Geschichte mit der Sperre der offiziellen MTB-Strecken ist rechtlich bemerkenswert.

 

Ausgangslage: Allgemeines Verbot des Befahrens "des Waldes" im Sinne des § 33 ForstG. Dann werden Ausnahmen geschaffen, wobei zum Teil über verschlungene Wege Vereine, private GmbHs (Gesellschafter Gemeinden, Länder etc.) etc. zwar nicht zu Eigentümern, aber zu Wegehaltern werden.

 

Und jetzt tun solche Vereine folgendes:

 

Aus den NÖN : In Abstimmung mit dem Österreichischen Radsportverband hat die "Wienerwald Tourismus GmbH", die Trägerorganisation der Mountainbike (MTB)-Routen und -Trails im Wienerwald, Richtlinien für das Verhalten von Radfahrern und Mountainbikern in dieser heiklen Krisenphase entwickelt.Verboten sind unter anderem• Gruppenfahrten (mit Menschen, die nicht in derselben Wohneinheit leben), weil der nötige Abstand beim Windschatten- und Nebeneinanderfahren nicht gewährleistet ist,• mehrstündige Einzelfahrten, weil mit deren Dauer die Wahrscheinlichkeit eines Sturzes und einer Verletzung steigt, vermeidbare Rettungseinsätze das ohnehin stark geforderte Gesundheitssystem strapazieren oder gar Menschenleben gefährden und• die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, um zu den Radstrecken zu gelangen.Die Mödlinger Einstiege ins MTB-Wegenetz - im Prießnitztal, an der Goldenen Stiege, bei der Meiereiwiese, beim 3-Stunden-Weg und in der Husarentempelgasse - werden gesperrt und mit entsprechenden Infotafeln versehen.

 

Die Fahrradstreife der Mödlinger Polizeiinspektion sowie lokale Aufsichtsorgane werden routinemäßige Kontrollen durchführen. Die Aufhebung der Sperre wird von den weiteren Entscheidungen der Bundesregierung abhängig gemacht.

 

Diese Argumente/Regulierungen sind wieder ein Lehrbeispiel für vollkommene Idiotie. Wenn ich also nach 10 Minuten Fahrt einen sehr schweren Trail fahre, dann ist das weniger gefährlich, als 2 Stunden auf Forststraßen dahin zu gurken.

 

Und wenn ich mich an die Vorgaben halte, warum werden dann die Trails ganz gesperrt?

 

 

 

Die "Sperre" wirkt sich in Richtung Verstoß gegen § 33 Abs 3 ForstG aus:

 

(3) Eine über Abs. 1 hinausgehende Benutzung, wie Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten, ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers, hinsichtlich der Forststraßen mit Zustimmung jener Person, der die Erhaltung der Forststraße obliegt, zulässig.

 

Damit wird durch ein Verhalten einer privaten Kapitalgesellschaft ein verwaltungsstrafrechtlich verfolgbares Delikt "erzeugt", ohne dass man (meine derzeitige Ansicht, ich arbeite noch daran...) die Maßnahme der GmbH einer gesetzlichen Überprüfung zuführen könnte.

 

Den Herrn Radpolizisten wird es nicht zu interessieren haben, ob die Sperre rechtmäßig erfolgt ist oder nicht.

 

Ich befürchte auch, dass man in einem allf. Verwaltungssstrafverfahren die Sperre (also eigentlich den Widerruf der Erlaubnis) in irgendeiner Form wird thematisieren können.

 

Allfällige zivilr. Implikationen, wie z.B. Besitzstörung lasse ich jetzt beiseite, sonst wird's too much.

 

Argumentieren wird man im Falle eines Falles nur wie folgt können (Das ist keine Anleitung, um strafbare Handlungen zu begehen, sondern zulässige Ausreden, Beschuldigte dürfen sich verteidigen, wie immer sie wollen, also auch lügen, aber natürlich niemanden andern damit zu unrecht belasten) :

 

* Dort wo ich in die legale Strecke eingestiegen bin, war nichts gesperrt. Derartige Einstige müssen dann schiebend erfolgt sein, da ja nur frei gegebene Strrecken befahren werden dürfen! Es kann aber natürlich auch sein, dass inzwischen der Sturm der letzten Tage, oder die sintflutartigen Regenfälle oder Zombies oder... die Zetteln verschwinden haben lassen. Im Ernstfall werden die anderen beweisen müssen, dass die Sperren erkennbar waren.

 

"Verlautbarungen" in der NÖN, auf der Homepage von irgendwo oder in der Pravda sind irrelevant.

 

Verhaltenstipps:

 

 

* Einer Aufforderung (Umkehren, Schieben, Besserung Geloben) durch Polzilist, oder wirklich befugtem Grünrock etc. (ACHTUNG, nicht leicht zu unterscheiden, wer was darf, z.B. Naturwacht, Jagdaufsicht usw = heikel!!) sollte nachgekommen werden, da das Fortsetzen der strafbaren Handlung bis hin zu einer Festnahme (auch durch besondere Grünröcke!) eskalieren kann!

 

* Wers nach einer Beanstandung nicht lassen kann, sollte zumindest zeitnah nicht in der selben Gegend fahren, wo ihn der selbe Polizist noch einmal erwischt (Wiederholungstat).

 

 

Persönliches:

 

Dem RSV gehört unmissverständlich der Oasch ausghaut. Wer auch immer in der Lage ist, die vom Geld abzuschneiden, sollte dies tun. Ich weiß, manche da draussen brauchen den um Rennen fahren zu können, der Rest sollte alles daran tun, denen ordentlich die Meinung zu geigen.

Bearbeitet von NoDoc
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Jetzt noch das Zitat von der "offiziellen Wienerwald-Seite:" https://www.wienerwald.info/mountainbiken

 

Mountainbiken im Wienerwald

 

zum Reiseplaner hinzufügen

Achtung Streckensperren!

 

Wienerwald Tourismus als für die Mountainbikestrecken im Wienerwald verantwortliche Organisation hat sich dazu entschlossen, alle Strecken bis auf Weiteres zu sperren.

 

Diese Entscheidung erfolgte aufgrund der Ausgangsbeschränkungen im Rahmen der COVID-19 Maßnahmen und der damit verbunden Präzisierung des Sportministers und Vizekanzlers, sowie der damit zusammenhängenden Empfehlung des Radsportverbandes:

 

„Nicht erlaubt sind u.a. mehrstündige Einzelfahrten, weil mit deren Dauer die Wahrscheinlichkeit eines Sturzes und einer Verletzung steigt, vermeidbare Rettungseinsätze das ohnehin stark geforderte Gesundheitssystem strapazieren oder gar Menschenleben gefährden.

 

Aus dem gleichen Grund sollen Mountainbike-Touren abseits asphaltierter Straßen, insbesondere in den Bergen, unterbleiben.“

 

Weiters wurden wir für Teile des Streckennetzes auch von Blaulichtorganisationen um Sperren ersucht, da diese aufgrund von erhöhtem Aufwand wegen Covid-19 stark gefordert sind (vor allem bei den Rettungskräften) und keine garantierte Hilfeleistung bereitstellen können.

 

Da im Wienerwald keine Strecken ausschließlich auf Asphalt verlaufen, haben wir uns als Wegehalter der Strecken entschlossen, alle Strecken bis auf Weiteres zu sperren. Sofern die Maßnahmen im Rahmen der COVID-19 Krise wieder gelockert werden, werden wir in Abstimmung mit dem Radsportverband und den Blaulichtorganisationen die Strecken frühestmöglich wieder freigeben.

Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass Mountainbiken im Wald nach dem Forstgesetz 1975 prinzipiell verboten, und nur dort möglich ist, wo es explizit erlaubt ist. Das freie Betretungsrecht zu Erholungszwecken im Wald gilt nur für das Betreten, das schließt ein Befahren (egal mit welchem Beförderungsmittel) nicht mit ein.

 

 

Heraus zu streichen ist:

 

Diese vertrottelten Empfehlungen stammen VOM RADSPORTVERBAND.

 

Da müssen Kapazunder am Werk sein, Schapoo!!

Bearbeitet von NoDoc
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Jetzt noch das Zitat von der "offiziellen Wienerwald-Seite:" https://www.wienerwald.info/mountainbiken

 

Mountainbiken im Wienerwald

 

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Achtung Streckensperren!

 

Wienerwald Tourismus als für die Mountainbikestrecken im Wienerwald verantwortliche Organisation hat sich dazu entschlossen, alle Strecken bis auf Weiteres zu sperren.

 

Diese Entscheidung erfolgte aufgrund der Ausgangsbeschränkungen im Rahmen der COVID-19 Maßnahmen und der damit verbunden Präzisierung des Sportministers und Vizekanzlers, sowie der damit zusammenhängenden Empfehlung des Radsportverbandes:

 

„Nicht erlaubt sind u.a. mehrstündige Einzelfahrten, weil mit deren Dauer die Wahrscheinlichkeit eines Sturzes und einer Verletzung steigt, vermeidbare Rettungseinsätze das ohnehin stark geforderte Gesundheitssystem strapazieren oder gar Menschenleben gefährden.

 

Aus dem gleichen Grund sollen Mountainbike-Touren abseits asphaltierter Straßen, insbesondere in den Bergen, unterbleiben.“

 

Weiters wurden wir für Teile des Streckennetzes auch von Blaulichtorganisationen um Sperren ersucht, da diese aufgrund von erhöhtem Aufwand wegen Covid-19 stark gefordert sind (vor allem bei den Rettungskräften) und keine garantierte Hilfeleistung bereitstellen können.

 

Da im Wienerwald keine Strecken ausschließlich auf Asphalt verlaufen, haben wir uns als Wegehalter der Strecken entschlossen, alle Strecken bis auf Weiteres zu sperren. Sofern die Maßnahmen im Rahmen der COVID-19 Krise wieder gelockert werden, werden wir in Abstimmung mit dem Radsportverband und den Blaulichtorganisationen die Strecken frühestmöglich wieder freigeben.

Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass Mountainbiken im Wald nach dem Forstgesetz 1975 prinzipiell verboten, und nur dort möglich ist, wo es explizit erlaubt ist. Das freie Betretungsrecht zu Erholungszwecken im Wald gilt nur für das Betreten, das schließt ein Befahren (egal mit welchem Beförderungsmittel) nicht mit ein.

 

 

Heraus zu streichen ist:

 

Diese vertrottelten Empfehlungen stammen VOM RADSPORTVERBAND.

 

Da müssen Kapazunder am Werk sein, Schapoo!!

 

Kannst ja mal ein mail schreiben hab ich auch schon gemacht der wienerwald Tourismus antwortet :) auch..

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Jetzt noch das Zitat von der "

 

 

Heraus zu streichen ist:

 

Diese vertrottelten Empfehlungen stammen VOM RADSPORTVERBAND.

 

Da müssen Kapazunder am Werk sein, Schapoo!!

 

Ja, das habe ich weiter oben auch gemeint, dass wir uns bei denen bedanken können.:s:

 

Schwerpunktmäßig ein Straßenradlerverein, bei dem MTB definitiv nicht an erster Stelle stehen dürfte (weil die Straßenradler meinen s sei so gefährlich, ich habe ein anderes Bild davon ... vom Straßenradeln nämlich, dort muss ich viel viel mehr aufpassen).

 

Angeblich sind auch Naturwachtorgane zugegen (Grauhüte), was dürfen die eigentlich?

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Die Fahrradstreife der Mödlinger Polizeiinspektion sowie lokale Aufsichtsorgane werden routinemäßige Kontrollen durchführen..

 

Falls die Fahrradstreife von wem gesichtet wird, bitte prüfts ob die auch brav den Mundschutz tragen!!! weil das ist ja jetzt Vurschriift für die. und am besten ihr fahrts dann noch schön steil bergauf...... eh klar.

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Nur kurz meine Sicht dazu. WWT ist vom Rot Kreuz, mit dem schon vor der Eröffnung von Weidlingbach eine gute Zusammenarbeit herrscht, gebeten worden den Trailpark Weidlingbach zu sperren.

Wieso? Weil der Aufwand des Roten Kreuzes durch Corona stark gestiegen ist, unabhängig davon wieviele tatsächlich infiziert sind oder nicht. "Normale" Transporte müssen jetzt immer einzeln erfolgen, es muss immer desinfiziert werden, zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen etc. Sie können dadurch nicht die gewohnte Hilfeleistung sicher stellen/garantieren und wollen als Menschen natürlich auch nicht in die Situation gebracht werden von einem Unfall zu hören und zu Wissen das sie den Verunfallten nicht/spät helfen können. Deswegen die Bitte Weidlingbach zu sperren und für einige Zeit aufs Biken, natürlich auch alles andere nicht absolut nötige, zu verzichten.

 

Gleiche Info wurde auch an den Wienerwlad Tourismus weitergeben.

 

Dann kam der ÖRV mit der Empfehlung nur auf asphaltierten Straßen zu fahren. Und schon ists verständlich dass der Wienerwald Tourismus die Bremse zieht, einerseits die Bitte von den Einsatzkräften, anderseits die offizielle Ansage vom ÖRV als eine Organissation die es ja theoretisch Wissen sollte. Natürlich stellt sich der Wienerwald Tourismus, dessen Kompetenz nicht unbeingt Radfahren ist, nicht gegen den offiziellen Radsport Vertreter... In diesem Sinne bin schließe ich mich den Vorrednern an. Emails an den ÖRV sind Sinnvoller ls an den Wienerwald Tourismus.

 

Ohne großartiges juristisches Wissen sieht die Sache mit dem Strafen für mich so aus. MTB ist momentan überall verboten weil die Erlaubnis die nach Forstgesetz nötig ist aufgehoben wurde. Hier könnte möglicherweise auf Besitzstörung vom Grundeigentümer geklagt werden (vom WWTourismus weis ich nicht). Ich denke nicht das die Grundbesitzer momentan interesse an solchen Anzeigen haben...

 

Die Polizei kann/wird eventuell Ordnungsrechtliche Strafverfügungen verteilen. Ob das tatsächlich rechtens ist wird vermutlich erst im Nachhinein ausjudiziert werden. In der Haut eines Polizisten oder eines Bürgermeisters möchte ich momentan jedenfalls nicht stecken.

 

Und ganz Grundsätzlich ist beim Anninger auch zu sagen das bis vor einem Jahr soweiso alles Verboten war. Irgenwie lustig wie groß jetzt die Auffregung ist

Bearbeitet von suntoucher
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Kannst ja mal ein mail schreiben hab ich auch schon gemacht der wienerwald Tourismus antwortet :) auch..

 

ja er antwortet:

".....................Diese Strecken stellen wir im Moment den Mountainbikern kostenlos zur Verfügung. Da wir über die entsprechenden Wegerechte für die Strecken verfügen, können wir rechtlich jederzeit auch die Strecken sperren bzw. wieder öffnen – unabhängig ob es im Rahmen der COVID19 Maßnahmen Einschränkungen gibt oder nicht. Da ihrerseits auch kein Beitrag für die Strecken geleistet wird, besteht ihrerseits auch in keinster Weise irgendein rechtlicher Anspruch auf die Befahrungsmöglichkeit................."

 

die Frage ist: Finanziere ich Österreicher mit meinen Steuern "Wienerwald Tourismus GmbH" ?? falls ja, ist dieser Satz FAlsch: Da ihrerseits auch kein Beitrag für die Strecken geleistet wird

 

Wer weiß ob "Wienerwald Tourismus GmbH" Steuergelder erhält??

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ein interressantes Thema:

Allgemeine Frage zum Thema: Sind die Begriffe Waldweg und Forststraße in dem Zusammenhang eigentlich synonym zu verstehen?

 

Ich nehme an Waldweg wird auch Wanderwege und andere kleinere Wege einschließen, aber diese sind ja eindeutig keine Forststraßen. Meine Frage bezieht sich eher auf die Art von Wege die nicht wirklich befestigt sind und in erster Linie mit Traktoren befahren werden.

 

wenn ich mit offenen Augen auf so manchen Wanderweg gehe, sehe ich oft, dass das früher einmal ein Weg war auf dem Fahrzeuge gefahren sind - also eine "Forststraße" und jetzt nur mehr als Wanderweg genutzt wird.

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ja er antwortet:

".....................Diese Strecken stellen wir im Moment den Mountainbikern kostenlos zur Verfügung. Da wir über die entsprechenden Wegerechte für die Strecken verfügen, können wir rechtlich jederzeit auch die Strecken sperren bzw. wieder öffnen – unabhängig ob es im Rahmen der COVID19 Maßnahmen Einschränkungen gibt oder nicht. Da ihrerseits auch kein Beitrag für die Strecken geleistet wird, besteht ihrerseits auch in keinster Weise irgendein rechtlicher Anspruch auf die Befahrungsmöglichkeit................."

 

die Frage ist: Finanziere ich Österreicher mit meinen Steuern "Wienerwald Tourismus GmbH" ?? falls ja, ist dieser Satz FAlsch: Da ihrerseits auch kein Beitrag für die Strecken geleistet wird

 

Wer weiß ob "Wienerwald Tourismus GmbH" Steuergelder erhält??

 

A bei mir waren sie noch nicht so genervt dürften gerade etwas viele mails bekommen...

 

Na dann noch ein mail zum örv :)

Bearbeitet von herbert12
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