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Anhalterecht der Jäger?


Alpine
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Der Standard

 

Von Jägern und Gejagten in Österreichs Wäldern

In Niederösterreich zieht die Mountainbike-Ausfahrt zweier Freunde derzeit drei Gerichtsverfahren nach sich. Ein Fall, der auch Wanderer interessieren sollte

https://www.derstandard.at/story/2000111612664/von-jaegern-und-gejagten-in-oesterreichs-waeldern

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Als ich bei einem besetzten Hochstand vorbeikomme (Rad noch immer geschultert bzw. geschoben weil kleine Lichtung) wird natürlich der liebe Herr Jägermeister fuchsteufelswild und gibt mir einen 15min Vortrag über die bekannten Themen (Forstgesetz, Abschussplan, Wild verschreckt, Pirsch im Eimer (um 3 Nachmittag neben der A1?)
Jemand der ein Rad trägt, verschreckt das Wild natürlich, weil sich das Wild denkt, "is der deppat?" ;)

Wärst nur gewandert, hättst das Wild nicht verschreckt.*

 

 

(*die Logik mancher - und auch dieses - Jäger(s))

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Stellt sich die Frage welche Befugnisse der Abt des Stiftes hat und wer schafft dort an.

Dort regiert, wie vielerorts fernab der zentralen Ordnung, der Aufklärung und der Vernunft, die normative Kraft des Faktischen, in unseren Breitengraden auch als "Berufsjäger" bekannt. Davon gibt solche und solche, aber leider mehr solche.

 

KEINESFALLS glaube ich der Aussage dass irgend jemand von den Personen in dort maßgeblicher Entscheidungsposition Radfahrern gegenüber positiv eingestellt ist oder auch nur ansatzweise bereit ist die Stiftsautobahnen für Radfahrer freizugeben. Siehe beispielsweise auch Stift Lilienfeld und Stift Admont.

Kann ich gut nachvollziehen. Ich denke das uns einige Herrschaften da vielleicht noch überraschen werden ... positiv meine ich. :D

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Interessanter Artikel, danke. Ich stell die entscheidende Passage mal hier rein:

Der beklagte Mountainbiker fühlt sich zu Unrecht beschuldigt, da er zwar gegen das Forstgesetz, nicht aber gegen das Jagdgesetz verstoßen habe. Insofern hätte der Aufsichtsjäger, der kein Forstschutzorgan ist, kein Befugnis zu dieser Amtshandlung gehabt. Doch die Gegenseite argumentiert, dass der Radler sehr wohl gegen Jagdrecht verstoßen habe, und beruft sich dabei auf eine Blankettstrafbestimmung, der zufolge es eine Verwaltungsübertretung darstellt, wenn jemand das Wild beunruhigt. Dabei reicht eine abstrakte Beunruhigung aus, es muss gar nicht zu einem nachweislichen Vorfall gekommen sein.

 

Genau hier wird es nun für sämtliche Waldnutzer interessant. Denn gemäß dieser Argumentation könnten sämtliche Personen des Waldes verwiesen werden, die aus Sicht eines Jägers das Wild beunruhigen. Im gegenständlichen Fall ist eine weitere Frage, wie weit die Befugnisse von Jägern gehen dürfen. Eine Zwangsmaßnahme wie die vorliegende stelle, so die Sicht des Radlers, einen massiven Eingriff in die Grundrechte dar, wie er sonst Polizeibeamten vorbehalten ist, die dafür eine langjährige Ausbildung absolvieren müssen. Im Falle von Aufsichtsjägern genügt ein mehrwöchiger Abendkurs.

 

Geschichten wie diese meinte ich, als ich irgendwo weiter vorne in diesem Thread davon geschrieben habe, dass es kein isoliertes Mountainbikeproblem (und schon gar keine Lösung desselben) gibt, sondern es zu einer generelle Neuordnung oder zumindest -Interpretation des Betretungsrechts kommen wird.

 

Wäre nett, wenn die Juristen hier im Forum was dazu sagen würden, ob das eher "totes Recht" ist, wie so vieles, oder ob tatsächlich die Chance besteht, anhand einer "abstrakten Beunruhigung" Leute aus dem Wald auszusperren ...

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Bei uns ums eck gibts eine "schloss". Selboges stwht auf einem hügerl, vormals stärker bewaldet, die jungen bäumerl kommen auch schon durch (kein kahlschlag).

Dort führt(e) weiter unten auch ein weg. Seit kurzem ist dieser recht massiv versperrt, mit dem verkerk: "privatgrund" betretenblabla, die Gutverwaltung Goess

Ab wann ist ein wald wald genug um unter das forstgesetz zu fallen.

Ich hab den paragr 1a des ForstG gelesen, wie das aber tatsächlich gehandhabt word?

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Bei uns ums eck gibts eine "schloss". Selboges stwht auf einem hügerl, vormals stärker bewaldet, die jungen bäumerl kommen auch schon durch (kein kahlschlag).

Dort führt(e) weiter unten auch ein weg. Seit kurzem ist dieser recht massiv versperrt, mit dem verkerk: "privatgrund" betretenblabla, die Gutverwaltung Goess

Ab wann ist ein wald wald genug um unter das forstgesetz zu fallen.

Ich hab den paragr 1a des ForstG gelesen, wie das aber tatsächlich gehandhabt word?

 

Du musst 1a lesen (...und verstehen, was mir z.B. nicht in allen Details gelingt...)

 

 

§ 1a. (1) Wald im Sinne dieses Bundesgesetzes sind mit Holzgewächsen der im Anhang angeführten Arten (forstlicher Bewuchs) bestockte Grundflächen, soweit die Bestockung mindestens eine Fläche von 1 000 m2 und eine durchschnittliche Breite von 10 m erreicht.

(2) Wald im Sinne des Abs. 1 sind auch Grundflächen, deren forstlicher Bewuchs infolge Nutzung oder aus sonstigem Anlaß vorübergehend vermindert oder beseitigt ist.

(3) Unbeschadet ihrer besonderen Nutzung gelten als Wald im Sinne des Abs. 1 auch dauernd unbestockte Grundflächen, insoweit sie in einem unmittelbaren räumlichen und forstbetrieblichen Zusammenhang mit Wald stehen und unmittelbar dessen Bewirtschaftung dienen (wie forstliche Bringungsanlagen, Holzlagerplätze, Waldschneisen und Rückewege).

(4) Nicht als Wald im Sinne des Abs. 1 gelten

 

a)

unbeschadet anderer Bestimmungen dieses Bundesgesetzes Grundflächen, die anders als forstlich genutzt werden und deren Bewuchs mit einem Alter von wenigstens 60 Jahren eine Überschirmung von drei Zehntel nicht erreicht hat,

b)

bestockte Flächen, die infolge des parkmäßigen Aufbaues ihres Bewuchses überwiegend anderen als Zwecken der Waldwirtschaft dienen,

c)

forstlich nicht genutzte Strauchflächen mit Ausnahme solcher, die als Niederwald bewirtschaftet wurden oder für welche die Schutzwaldeigenschaft festgestellt (§ 23) oder die Bannlegung ausgesprochen (§ 30) wurde,

d)

Baumreihen, soweit es sich nicht um Windschutzanlagen (§ 2 Abs. 3) handelt,

e)

Grenzflächen im Sinne des § 1 Z 2 des Staatsgrenzgesetzes, BGBl. Nr. 9/1974, soweit sie auf Grund von Staatsverträgen, die die Vermessung und Vermarkung der Staatsgrenze regeln, von Bewuchs freizuhalten sind.

Die Bestimmungen der §§ 43 bis 46 finden Anwendung.

(5) Nicht als Wald im Sinne des Abs. 1 gelten auch Flächen, die im Kurzumtrieb mit einer Umtriebszeit bis zu 30 Jahren genutzt werden, sowie Forstgärten, Forstsamenplantagen, Christbaumkulturen und Plantagen von Holzgewächsen zum Zwecke der Gewinnung von Früchten wie Walnuß oder Edelkastanie, soweit sie nicht auf Waldboden angelegt wurden und ihre Inhaber die beabsichtigte Betriebsform der Behörde binnen 10 Jahren nach Durchführung der Aufforstung oder Errichtung dieser Anlagen gemeldet haben. Erfolgt eine solche Meldung nicht, findet § 4 Anwendung.

(6) Auf die im Abs. 5 erster Satz angeführten Anlagen finden die Bestimmungen der §§ 43 bis 45, auf Forstgärten und Forstsamenplantagen überdies jene des Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes Anwendung.

(7) Wald, dessen Bewuchs eine Überschirmung von weniger als drei Zehnteln aufweist, wird als Räumde, Waldboden ohne jeglichen Bewuchs als Kahlfläche bezeichnet.

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Hab ich oben eh geschrieben, dass ich den gelesen hab (mein handy hat nur ein paragraf zeichen) ;)

Nur, so wie du schreibst, die tatsächliche anwendung, Interpretation etc kenn ich nicht

Es ist kein park, keine christbaumkultur, oä, sondern war davor eine bebaumter hügel. Damit das Schloss scheints besser zu geltung kommt wurde stark gerodet

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Du musst 1a lesen (...und verstehen, was mir z.B. nicht in allen Details gelingt...)

 

 

§ 1a. (1) Wald im Sinne dieses Bundesgesetzes sind mit Holzgewächsen der im Anhang angeführten Arten (forstlicher Bewuchs) bestockte Grundflächen, soweit die Bestockung mindestens eine Fläche von 1 000 m2 und eine durchschnittliche Breite von 10 m erreicht.

(2) Wald im Sinne des Abs. 1 sind auch Grundflächen, deren forstlicher Bewuchs infolge Nutzung oder aus sonstigem Anlaß vorübergehend vermindert oder beseitigt ist.

(3) Unbeschadet ihrer besonderen Nutzung gelten als Wald im Sinne des Abs. 1 auch dauernd unbestockte Grundflächen, insoweit sie in einem unmittelbaren räumlichen und forstbetrieblichen Zusammenhang mit Wald stehen und unmittelbar dessen Bewirtschaftung dienen (wie forstliche Bringungsanlagen, Holzlagerplätze, Waldschneisen und Rückewege).

...

 

rot fürn konkreten fall oben.

 

wald ist und bleibt wald, bis er gerodet ist. unter rodung wird hier nicht der geläufige begriff "=holzschlägern" verstanden, sondern ist eine antrags- und bewilligungspflichtige verwaltungssache im sinne der dauerhaften schaffung von nichtwald. dafür ist die BH zuständig und sind entweder ersatzflächen mit wald in unmittelbarer nähe zu schaffen oder abschlagszahlungen zu leisten. begründet wird dies mit dem allgemeininteresse an der erhaltung der waldfläche.

also ein kahlschlag ist keine rodung.

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Nun, ich weiß, ich darf im Wald nicht radfahren - aber wie sieht´s hier mit Rad tragen/schieben aus?

Auch wenn es sich nicht um angelegte Wege handelt? (oder ist der Wald GENERELL benutzbar?)

 

Schieben und Tragen ist erlaubt. Wenn ich in einer Verbotszone unterwegs bin und ein Auto höre, steig ich immer gleich ab und schiebe das Radl für ein paar Meter. Die einzigen die im Wald/Gebirge mit den Autos herum fahren sind eh die Jäger. Ich bin dafür zwar auch schon angeschnauzt worden, aber die wissen schon ganz gut, dass das erlaubt ist, und sie nichts dagegen machen können. Egal obs eine Forststraße, ein Wanderweg, oder einfach quer durch den Wald ist.

 

Bzgl. Forststraßen: Die müssen nicht markiert werden – es ist somit für (nicht Einheimische) oft auch nicht nachvollziehbar ob der Weg jetzt öffentlich ist, oder nicht. Im Hügelland gibts öfters öffentliche Straßen im Wald (sind halt nicht asphaliert) wo die Jäger glauben, dass das dann ihr Privatweg ist.

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Jagat der hochsitzsitzer tagsüber od bist du nächtens da im wald unterwegs? Ersteres könnt auch für gebückt dahinschlurfernde heidelbeerklauber riskant werden

 

...nur wenn ich irgendwas dunkelbraunes trage... Für die Nacht bekommen sie jetzt eh aus ihrer Sicht unethische Nachtsichtgeräte.

 

Wir diskutieren halt immer wieder seitenweise, um irgendwelche Erklärungen zu finden, aber in Wirklichkeit ist es so, und das wissen wir,dass in AT n der Hinsicht viele definitiv ang'schütt' sind, die Gesetzgebung hilft ihnen dabei nur.

 

Es ist nach wie vor ziviler Widerstand angesagt - you like it, bike it.

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Bzgl. Forststraßen: Die müssen nicht markiert werden – es ist somit für (nicht Einheimische) oft auch nicht nachvollziehbar ob der Weg jetzt öffentlich ist, oder nicht. Im Hügelland gibts öfters öffentliche Straßen im Wald (sind halt nicht asphaliert) wo die Jäger glauben, dass das dann ihr Privatweg ist.

 

Das Gesetz alleine gibt dazu wenig her:

 

§ 59. (1) Forstliche Bringungsanlagen im Sinne dieses Bundesgesetzes (kurz Bringungsanlagen genannt) sind Forststraßen (Abs. 2) und forstliche Materialseilbahnen (Abs. 3).

(2) Eine Forststraße ist eine für den Verkehr von Kraftfahrzeugen oder Fuhrwerken bestimmte nichtöffentliche Straße samt den in ihrem Zuge befindlichen dazugehörigen Bauwerken,

 

1.

die der Bringung und dem wirtschaftlichen Verkehr innerhalb der Wälder sowie deren Verbindung zum öffentlichen Verkehrsnetz dient und

2.

die für eine Dauer von mehr als einem Jahr angelegt wird und

3.

bei der die mit der Errichtung verbundenen Erdbewegungen eine Änderung des bisherigen Niveaus von mehr als einem halben Meter ausmachen oder mehr als ein Drittel der Länge geschottert oder befestigt ist.

 

 

Die "Nichtöffentlichkeit" wird sich in den m eisten Fällen aber nur daraus ableiten lassen, dass die Straße in irgendeiner Form als "nichtöffentlich" gekennzeichnet ist, z.B. Farverbotstafel "Forstsraße", "ausgenommen Berechtigte" oä.

 

Daher lautet auch eine der Strafbestimmungen (§ 174 Abs 3):

3) Eine Verwaltungsübertretung begeht ferner, wer

 

….

 

b)

unbefugt im Walde

1.

eine für das allgemeine Befahren erkennbar gesperrte Forststraße befährt, Fahrzeuge abstellt, Tore oder Schranken von Einfriedungen nicht wieder schließt oder neue Steige bildet,

Diese Übertretungen sind in den Fällen

 

...

2.

der lit. b Z 1, 3 und 4 und der lit. d und e mit einer Geldstrafe bis zu 730 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu einer Woche,

...

3.

 

Interessanter Weise ist das Befahren des Waldes auf anderen Verkehrsflächen als den kenntlich gemachten Forstraßen (Wanderweg, Trail, etc.) mit deutlich weniger Strafe bedroht:

 

(3) Eine Verwaltungsübertretung begeht ferner, wer

a)

Wald zu Erholungszwecken entgegen dem Verbot des § 33 Abs. 2 oder ohne die gemäß Abs. 3 vorgesehene Zustimmung, entgegen deren Inhalt oder unter Außerachtlassung der nötigen Vorsicht benützt, gemäß § 34 Abs. 1 gesperrte Waldflächen oder gemäß Abs. 7 gesperrte Wege benützt oder entgegen dem Verbot des Abs. 9 von Wegen abweicht oder den Wald trotz gemäß § 112 lit. a erfolgter Ausweisung innerhalb von 24 Stunden wieder betritt;

 

….

 

Diese Übertretungen sind in den Fällen

1.

der lit. a, der lit. b Z 2 und der lit. c mit einer Geldstrafe bis zu 150 Euro,... zu ahnden

…..

 

 

Wer ihn noch nicht gelesen hat, hier auch § 33 ForstG (auzugsweise):

 

§ 33. (1) Jedermann darf, unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 und 3 und des § 34, Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten.

(2) Zu Erholungszwecken gemäß Abs. 1 dürfen nicht benützt werden:

a)

Waldflächen, für die die Behörde ein Betretungsverbot aus den Gründen des § 28 Abs. 3 lit. d, § 41 Abs. 2 oder § 44 Abs. 7 verfügt hat,

b)

Waldflächen mit forstbetrieblichen Einrichtungen, wie Forstgärten und Saatkämpe, Holzlager- und Holzausformungsplätze, Material- und Gerätelagerplätze, Gebäude, Betriebsstätten von Bringungsanlagen, ausgenommen Forststraßen, einschließlich ihres Gefährdungsbereiches,

c)

Wiederbewaldungsflächen sowie Neubewaldungsflächen, diese unbeschadet des § 4 Abs. 1, solange deren Bewuchs eine Höhe von drei Metern noch nicht erreicht hat.

 

(3) Eine über Abs. 1 hinausgehende Benutzung, wie Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten, ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers, hinsichtlich der Forststraßen mit Zustimmung jener Person, der die Erhaltung der Forststraße obliegt, zulässig. Das Abfahren mit Schiern im Wald ist im Bereich von Aufstiegshilfen nur auf markierten Pisten oder Schirouten gestattet. Schilanglaufen ohne Loipen ist unter Anwendung der nötigen Vorsicht gestattet; eine darüber hinausgehende Benützung des Waldes, wie das Anlegen und die Benützung von Loipen, ist jedoch nur mit Zustimmung des Waldeigentümers gestattet. Eine Zustimmung kann auf bestimmte Benützungsarten oder -zeiten eingeschränkt werden. Sie gilt als erteilt, wenn die Zulässigkeit der Benützung und deren Umfang im Sinne des § 34 Abs. 10 ersichtlich gemacht wurde.

Bearbeitet von NoDoc
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(§ 174 Abs 3):

3) Eine Verwaltungsübertretung begeht ferner, wer

 

….

 

b)

unbefugt im Walde

1.

eine für das allgemeine Befahren erkennbar gesperrte Forststraße befährt, Fahrzeuge abstellt, Tore oder Schranken von Einfriedungen nicht wieder schließt oder neue Steige bildet,

 

Phu.

Ich dachte schon da steht Trails ;).

Fahren auf Forststraßen ist nicht erlaubt, klar. Daher schiebe ich so lange, bis ich aus der Verbotszone draußen bin oder sonst kein verdächtiges (v.a. KFZ) Geräusch wahrnehme.

 

Wenn doch, betrete ich vor- und umsichtig quer Feld ein das Unterholz. Und bilde dann bzw damit einen neuen Trail :D.

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Ab wann ist ein wald wald genug um unter das forstgesetz zu fallen.

Wie würde der "Klugbeisser" im alten Guglhupf-Kabarett gesagt haben: "Aber das ist doch simpl!"

Wald ist dann Wald, wenn die betroffene Parzelle im Katasterplan als solcher dargestellt ist!

Einfach im digitalen GIS-Atlas des Bundeslandes nachschauen, welche Nutzung die betroffenen Parzellen (Grundstücke) aufweisen.

 

Es ist eben in der Natur nicht immer klar ersichtlich, ob es sich um Wald, oder bspw. Wiese oder Park handelt.

Wie schon richtig festgestellt, ist eine Änderung der Nutzung grundsätzlich nur mit Genehmigung der Agrarbezirksbehörde möglich.

Auch in meiner Gegend gibt es immer mehr Flächen, die durch konsequente, jahrzehntelange Nichtbewirtschaftung einen Baumbestand aufweisen, den man als Wald bezeichnen kann, obwohl im Kataster landwirtschaftliche Nutzung draufsteht. Es hat schon so manches böse Erwachen der Eigentümer gegeben, wenn die Behörden dann den Status als Wald festgestellt haben...

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  • 2 Wochen später...

"You like it? Bike it!"-Kampagne für Österreich-Werbung "Erfolgsstory"

Touristiker ziehen zufriedene Zwischenbilanz trotz anhaltender Kritik aus der Mountainbike-Szene. Man sei sich dessen bewusst, verweist aber auf Gästezufriedenheit

 

...

 

Die Kampagne nutzt vornehmlich digitale Kanäle, und nach Analyse den ersten Monate Laufzeit zog die Österreich-Werbung nun eine Zwischenbilanz. Dieser zufolge ist "You like it? Bike it!" eine "Erfolgsstory mit Zukunftsvision". So sei bis Mitte Oktober 2019 mehr als eine halbe Million "qualitativer Views" auf der Kampagnenseite zu verzeichnen gewesen. "Qualitativ" heißt in dem Zusammenhang, dass sich die User mindestens 30 Sekunden auf der Website aufhalten müssen.

 

Kritische Besucher werden zum Erfolg gerechnet

Im Fall der Kampagnenseite habe die durchschnittliche Aufenthaltsdauer sogar 7:49 Minuten betragen, erklärt ÖW-Sprecherin Claudia Riebler. "Für uns ein Zeichen, dass wir in der Ausspielung unsere Zielgruppe sehr genau erreichen und ein echtes Interesse an den Inhalten besteht", sagt die Unternehmenssprecherin. Wobei sie einräumt, dass bei den Besuchern nicht die Intention erhoben wird, aufgrund derer sie gekommen sind.

 

Hintergrund dazu ist, dass die Kampagne im deutschsprachigen Raum innerhalb der Mountainbikeszene für Diskussionen und Kritik sorgte. Zahlreiche Bike-Medien und auch Tretlager berichteten. Ein Teil der Besuche dürfte also darauf zurückzuführen sein. "Wenn sich Kritiker auf der Website über das exzellente Mountainbike-Angebot in Österreich informieren, freut uns das natürlich sehr", sagt dazu Riebler. Man sei sich der Bedenken innerhalb der Community auch bewusst und stelle sich gern der Diskussion.

 

...

 

https://www.derstandard.at/story/2000112106239/you-like-it-bike-it-kampagne-fuer-oesterreich-werbung-erfolgsstory

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"You like it? Bike it!"-Kampagne für Österreich-Werbung "Erfolgsstory"

Touristiker ziehen zufriedene Zwischenbilanz trotz anhaltender Kritik aus der Mountainbike-Szene. Man sei sich dessen bewusst, verweist aber auf Gästezufriedenheit

 

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Die Kampagne nutzt vornehmlich digitale Kanäle, und nach Analyse den ersten Monate Laufzeit zog die Österreich-Werbung nun eine Zwischenbilanz. Dieser zufolge ist "You like it? Bike it!" eine "Erfolgsstory mit Zukunftsvision". So sei bis Mitte Oktober 2019 mehr als eine halbe Million "qualitativer Views" auf der Kampagnenseite zu verzeichnen gewesen. "Qualitativ" heißt in dem Zusammenhang, dass sich die User mindestens 30 Sekunden auf der Website aufhalten müssen.

 

Kritische Besucher werden zum Erfolg gerechnet

Im Fall der Kampagnenseite habe die durchschnittliche Aufenthaltsdauer sogar 7:49 Minuten betragen, erklärt ÖW-Sprecherin Claudia Riebler. "Für uns ein Zeichen, dass wir in der Ausspielung unsere Zielgruppe sehr genau erreichen und ein echtes Interesse an den Inhalten besteht", sagt die Unternehmenssprecherin. Wobei sie einräumt, dass bei den Besuchern nicht die Intention erhoben wird, aufgrund derer sie gekommen sind.

 

Hintergrund dazu ist, dass die Kampagne im deutschsprachigen Raum innerhalb der Mountainbikeszene für Diskussionen und Kritik sorgte. Zahlreiche Bike-Medien und auch Tretlager berichteten. Ein Teil der Besuche dürfte also darauf zurückzuführen sein. "Wenn sich Kritiker auf der Website über das exzellente Mountainbike-Angebot in Österreich informieren, freut uns das natürlich sehr", sagt dazu Riebler. Man sei sich der Bedenken innerhalb der Community auch bewusst und stelle sich gern der Diskussion.

 

...

 

https://www.derstandard.at/story/2000112106239/you-like-it-bike-it-kampagne-fuer-oesterreich-werbung-erfolgsstory

 

Regiemetreue Realitätsverweigerer... Grüße aus Nordkorea

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20191211_084208.jpg

 

Heute im Kurier

 

Ein wenig Achtsamkeit wäre schon angebracht.

 

Aber...

 

Teil des Grundproblems sind auch die Infoquellen über Strecken, neben einem Wald aus aktuellen und ehemaligen Schildern.... (die wir tlw nicht bräuchten wenn ... eh schon wissen)

 

Die WW Tourismus Seite schafft es bei Google Suchen sogar an die Oberfläche, Infos zur im Artikel beschriebenen Situation (Trailänderung) endeten bei meinem Versuch mit dem üblichen 404er (nein, nicht Weitwanderweg).

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[ATTACH=CONFIG]207422[/ATTACH]

 

Heute im Kurier

 

Ein wenig Achtsamkeit wäre schon angebracht.

 

Aber...

 

Teil des Grundproblems sind auch die Infoquellen über Strecken, neben einem Wald aus aktuellen und ehemaligen Schildern.... (die wir tlw nicht bräuchten wenn ... eh schon wissen)

 

Die WW Tourismus Seite schafft es bei Google Suchen sogar an die Oberfläche, Infos zur im Artikel beschriebenen Situation (Trailänderung) endeten bei meinem Versuch mit dem üblichen 404er (nein, nicht Weitwanderweg).

 

Schön wäre auch zu erwähnen wieviele bäume für dieses projekt abgeholzt wurden um einen forstweg in eine schotterstrasse umzuwandeln ink. Parkplatz den schaden können alle mtb fahrer in österreich in 100jahren nich anrichten ..

 

Zum biker auf sicht fahren würde schon helfen wobei ich anehme das die realität und die wahrnehmung hier nicht zusammen passen ;)

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Teil des Grundproblems sind auch die Infoquellen über Strecken, neben einem Wald aus aktuellen und ehemaligen Schildern.... (die wir tlw nicht bräuchten wenn ... eh schon wissen)

 

Die WW Tourismus Seite schafft es bei Google Suchen sogar an die Oberfläche, Infos zur im Artikel beschriebenen Situation (Trailänderung) endeten bei meinem Versuch mit dem üblichen 404er (nein, nicht Weitwanderweg).

Sowas kenne Ich...

Ich mag bald eine Homepge machen für Touris und suche Leute die Lust haben genau solche Infos zusammen zu tragen. Hat jemand von euch lust?

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[ATTACH=CONFIG]207422[/ATTACH]

 

Heute im Kurier

 

Ein wenig Achtsamkeit wäre schon angebracht.

 

Aber...

 

Teil des Grundproblems sind auch die Infoquellen über Strecken, neben einem Wald aus aktuellen und ehemaligen Schildern.... (die wir tlw nicht bräuchten wenn ... eh schon wissen)

 

Die WW Tourismus Seite schafft es bei Google Suchen sogar an die Oberfläche, Infos zur im Artikel beschriebenen Situation (Trailänderung) endeten bei meinem Versuch mit dem üblichen 404er (nein, nicht Weitwanderweg).

 

Vorweg, ich will keine Idioten verteidigen, über die ich mich als Radler selber manchmal ärgere, keine Ahnung wie es in der beschriebenen Situation wirklich war.

Aber die Headline erzeugt im Kopf Bilder von über Friedhöfe bretternde Rowdies. Mit der Detailinfo, dass es jetzt auf einmal Urnenfriedhöfe mitten im Wald gibt (für mich völlig neu) und dass die Strecke bis April 2019 (ein paar Monate her!) legal war, liest es sich schon ein bissl anders und muss das fehlende Schuldbewusstsein des MTBers nicht ganz vorgespielt sein.

Was mich nun interessieren würde, da ich in der Ecke schon länger nimmer war: Hat man nur die Beschilderung des legalen Trails entfernt (rechtlich natürlich ausreichend), oder wurden auch Verbotsschilder aufgestellt und vor allem Hinweise darauf, dass das jetzt plötzlich ein Friedhof is (auf den man sich sonst ja idR recht schwer mit dem Fahrrad verirrt weil klr begrenzt durch Einfriedungen und Tore und so)?

Bearbeitet von BikeBär
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Bin gestern am Anninger auf der Forststraße darauf angesprochen worden von einem älteren Wanderer/Spaziergänger. Der Artikel hat wieder mal toll die Leute informiert, dass man jetzt ja eigentlich nirgends biken darf im Wienerwald. Auf die Frage, ob wir ihn jetzt stören hat er gemeint "ist halt Gesetz, ich hab's nicht gemacht" sowie "dass sich seiner Erfahrung nach 90% der Mountainbiker bergauf und bergab rücksichtslos verhalten gegenüber Wanderer". Dass es so viele sind halte ich für übertrieben, kann aber auf der Forststraße zum Sender am Anninger tatsächlich sein. Denn keiner von uns würde dort runter fahren, wo es doch unglaublich viele Trailvarianten gibt...

 

Naja, jedenfalls wird durch Erstellung von Trailareas verstärkt die Meinung gefördert, dass wir Mountainbiker nur in unseren Reservaten fahren sollen :(

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