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Anhalterecht der Jäger?


Alpine
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Empfohlene Beiträge

Je öfter du den großen HuHu erwähnst

 

Im Leben brauchst du dir deswegen keine Sorgen machen

 

„Tun wir so, als könnten wir uns anständig verhalten, obwohl wir wissen, dass uns das nicht immer gelingt.“ Denn das wäre weniger naiv als die religiöse Formel: „Sind wir doch alle brav, weil sonst haut uns der große Huhu nach dem Sterben in den Oasch.“

Günther Paal: „Die großen Kränkungen der Menschheit“

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willst du darauf anspielen dass im falle der mountainbiker tatsächlich der schnöde mammon die wegefreiheit verhindert und nicht die natur, die tiere, die wegerechte, die haftungsfrage?

.

Niemals möchte ich dem Landadel in der grünen Mark und im oberen Österreich unterstellen gegen Aussicht von Barem im Sack von den Prinzipien des Schutzes der Natur der Tiere und überhaupt abzufallen . :bounce:

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  • 3 Wochen später...
  • 1 Monat später...
D

Das Setting ist sowieso traumhaft: Die intelligenteren Viecher sehen so schon von 4km Entfernung: "Obacht, der Hochstand is heit ah in Betrieb ..."

 

das ist der aberglauben von uns bikern. die wahheit ist:

 

die intelligenteren viecher sehen so schon von 4 km entfernung; "super, a auto, ka radl, mir san safe!" :D

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  • 4 Wochen später...

Hat eigentlich schon jemand von euch Bekanntschaft mit der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht gemacht?

 

Bin diese Woche am Berg gewesen und bei der Auffahrt ist am Ende der Forststraße deren Jeep gestanden. War dann eher ein ungutes Gefühl bei der restlichen Tour, aber wir sind uns erfolgreich aus dem Weg gegangen / gefahren...

 

Wie ich jetzt gesehen habe, haben die auch unangenehm viele Rechte :f:

 

§ 19

Pflichten und Rechte

(2) Berg- und Naturwächter sind berechtigt, Personen, die sich einer im Abs.1 genannten strafbaren Handlung verdächtig oder schuldig gemacht haben, anzuhalten, abzumahnen, nötigenfalls zur Ausweisleistung zu verhalten oder auf sonst geeignete Weise ihre Identität festzustellen und gegen sie die Anzeige zu erstatten.

(3) Die Berg- und Naturwächter sind weiters berechtigt, bei Betreten von Personen auf frischer Tat oder bei Vorliegen eines begründeten Verdachtes einer Verwaltungsübertretung im Sinne des Abs.1, bei Gefahr im Verzuge private Grundstücke, ausgenommen die sich darauf befindenden Gebäude, zu betreten. Sie sind insbesondere berechtigt, in Gepäckstücken oder anderen Behältnissen sowie Fahrzeugen nach Gegenständen, die sich Personen verbotswidrig angeeignet haben, zu suchen, soweit deren Besitz als Tatbestand einer Verwaltungsübertretung in Betracht kommt. Unter Anwendung der Bestimmungen des § 39 Abs.2 und 4 VStG.1950 können sie eine vorläufige Beschlagnahme durchführen.

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Ein Argument gegen #legalbiken kann entfallen, wenn die Haftung des Grundeigentümers reduziert wird.

Dessen ungeachtet bin ich der Meinung, dass naturnahe Wälder von Totholz profitieren, und Schlägerungen aus bürokratischen Gründen keine gute Idee sind.

Darum bitten ich um Unterzeichnung dieser Petition!

 

https://www.openpetition.eu/at/petition/online/petition-zum-waldschutz

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Hat eigentlich schon jemand von euch Bekanntschaft mit der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht gemacht?

Ja, die werden bei uns umgangssprachlich auch als Stauden-SS bezeichnet. :)

 

Das ist einerseits gemein (weil sie ja eine sehr sinnvolle Tätigkeit machen, nämlich schauen, dass Gesetze zum Schutz der Natur befolgt werden, z.B. bei Pflanzen siehe Namen ...). Andererseits ist der reale Nutzen dieser Tätigkeit sehr überschaubar, denn dort, wo Naturzerstörung in großem Umfang betrieben wird, sind sie nicht wirklich zuständig.

 

Genausowenig wie sie für Besitzstörung zuständig sind. Daher sind die eine der wenigen Menschen in der Steiermark, vor denen man als Mountainbiker nicht noch zusätzlich Angst haben braucht.

 

Aber Wiener werden bei uns in Zukunft wahrscheinlich eh schon präventiv als Gefährder in Haft genommen ... :D

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Ja, die werden bei uns umgangssprachlich auch als Stauden-SS bezeichnet. :)

 

Das ist einerseits gemein (weil sie ja eine sehr sinnvolle Tätigkeit machen, nämlich schauen, dass Gesetze zum Schutz der Natur befolgt werden, z.B. bei Pflanzen siehe Namen ...). Andererseits ist der reale Nutzen dieser Tätigkeit sehr überschaubar, denn dort, wo Naturzerstörung in großem Umfang betrieben wird, sind sie nicht wirklich zuständig.

 

Genausowenig wie sie für Besitzstörung zuständig sind. Daher sind die eine der wenigen Menschen in der Steiermark, vor denen man als Mountainbiker nicht noch zusätzlich Angst haben braucht.

 

Aber Wiener werden bei uns in Zukunft wahrscheinlich eh schon präventiv als Gefährder in Haft genommen ... :D

 

 

Wiener weichen oftmals ins befreundete Ausland aus. Ich fahre lieber Cz, SK oder Hu. Dort ist abgesehen von Covid das radeln nie ein Problem.

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Hm, verwirrend. D.h. einerseits kann die Stauden-SS :rofl: mich anzeigen, weil ich mit dem Radl gerade den Berg hin mache, doch eigentlich tun sie nichts, solange keine Besitzstörungsklage vorliegt?!?

Ist das tatsächlich so???

Ich erklärs noch mal für Wiener, wie das bei uns läuft: :D

- Du überfährst in der Steiermark eine Türkenbundlilie oder eine Blindschleiche (beides geschützte Arten): Du kriegst eine Anzeige von der StBuNW ...

- Die befährst mit deinem Bike eine (gesperrte) Forststraße: Du kriegst eine Anzeige vom Forstschutzorgan (Aufsichtsjäger/ der Grundbesitzer etc.) ...

 

Ganz abgesehen davon, dass eine Anhaltung durch die Stauden-SS eher selten ist - finde ich deren Tätigkeit durchaus sinnvoll. Z.b. sind sie theoretisch auch Gewässersschutzorgane und mitunter die Einzigen, die die vorgeschriebene Restwassermenge bei Kleinkraftwerken kontrollieren können.

 

Dass Wiener ins befreundete Ausland ausweichen, ist übrigens Teil unseres teuflischen Plans. :D

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Ich erklärs noch mal für Wiener, wie das bei uns läuft: :D

- Du überfährst in der Steiermark eine Türkenbundlilie oder eine Blindschleiche (beides geschützte Arten): Du kriegst eine Anzeige von der StBuNW ...

- Die befährst mit deinem Bike eine (gesperrte) Forststraße: Du kriegst eine Anzeige vom Forstschutzorgan (Aufsichtsjäger/ der Grundbesitzer etc.) ...

 

Ganz abgesehen davon, dass eine Anhaltung durch die Stauden-SS eher selten ist - finde ich deren Tätigkeit durchaus sinnvoll. Z.b. sind sie theoretisch auch Gewässersschutzorgane und mitunter die Einzigen, die die vorgeschriebene Restwassermenge bei Kleinkraftwerken kontrollieren können.

 

Dass Wiener ins befreundete Ausland ausweichen, ist übrigens Teil unseres teuflischen Plans. :D

 

Frage nicht was passiert wenn du eine eine Türkenbundlilie oder eine Blindschleiche auf einer Forststraße überfährst...

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Ich erklärs noch mal für Wiener, wie das bei uns läuft: :D

- Du überfährst in der Steiermark eine Türkenbundlilie oder eine Blindschleiche (beides geschützte Arten): Du kriegst eine Anzeige von der StBuNW ...

- Die befährst mit deinem Bike eine (gesperrte) Forststraße: Du kriegst eine Anzeige vom Forstschutzorgan (Aufsichtsjäger/ der Grundbesitzer etc.) ...

 

Ganz abgesehen davon, dass eine Anhaltung durch die Stauden-SS eher selten ist - finde ich deren Tätigkeit durchaus sinnvoll. Z.b. sind sie theoretisch auch Gewässersschutzorgane und mitunter die Einzigen, die die vorgeschriebene Restwassermenge bei Kleinkraftwerken kontrollieren können.

 

Dass Wiener ins befreundete Ausland ausweichen, ist übrigens Teil unseres teuflischen Plans. :D

 

Na schau, man muss nur hartnäckig sein, dann bringst sogar als Steirer eine brauchbare Erklärung zusammen ;)

Und das Regionale und das Nationale ist bei so einem Thema so wie so immer ganz wichtig.

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