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Ist der Wahnsinn auf der Straße ausgebrochen?


Erik
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Jo schön, wenn es ihnen leid tut, aber wieso schaffen es alle, andere Autos ohne Dellen und Schrammen zu überholen? Da stimmt definitiv was nicht, das sind keine entschuldbaren Fehler mehr.

 

Vielleicht weil Radfahrer für Autofahrer keine Bedrohung darstellen ? Beim ersten Unfall hat mich eine Mutter übersehen die gerade auf dem Weg ins Krankenhaus war, die war gerade in Sorge um ihrem Sohn..beim zweiten Unfall ein älterer Herr Überhol und Bremsweg verschätzt.. wär ich in einem Auto gesessen, wären wahrscheinlich beide Unfälle nicht passiert..

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in Österreich nur mit Licht (???): Das wäre mir neu.

Hast du da einen Beweis oder Link oder ähnliches?

 

steht seit über 18 jahren im gesetz:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/2001_146_2/2001_146_2.pdf

 

§ 5. (1) Jeder Fahrradanhänger, der in Verkehr gebracht wird, muss ausgestattet sein:[TABLE=class: wi100 noTableBorder leaders, width: 944]

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[TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 2, align: right]1.

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[TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9, align: justify]mit einer vom Fahrrad unabhängigen Lichtanlage,

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[TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9, align: justify]mit einem roten Rücklicht,

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[TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9, align: justify]vorne mit einem weißen und hinten mit einem roten Rückstrahler; die roten Rückstrahler dürfen mit den Rücklichtern verbunden sein; sowie

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[TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 2, align: right]4.

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[TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9, align: justify]jeweils einem gelben Rückstrahler an den seitlichen Flächen.

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[TD=class: AlignJustify, colspan: 11, align: justify]Bei Anhängern, die breiter als 60 cm sind, sind jeweils zwei Rücklichter sowie zwei weiße und zwei rote Rückstrahler so anzubringen, dass die Breite des Anhängers zweifelsfrei erkennbar ist. Sämtliche Rückstrahler müssen eine rückstrahlende Fläche von jeweils mindestens 20 cm2aufweisen.

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steht seit über 18 jahren im gesetz:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/2001_146_2/2001_146_2.pdf

 

§ 5. (1) Jeder Fahrradanhänger, der in Verkehr gebracht wird, muss ausgestattet sein:[TABLE=class: wi100 noTableBorder leaders, width: 944]

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Bliebe dann noch die Frage, was eine Lichtanlage sein soll, wenn das Rücklicht zusätzlich gefordert ist.

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Bliebe dann noch die Frage, was eine Lichtanlage sein soll, wenn das Rücklicht zusätzlich gefordert ist.

 

das die Stromquelle am Anhänger sein muss....

 

jetzt weiss ich zumindestens dass meine Variante mit Stromversorgung vom Fahrrad illegal war, mich aber die Jahre gut begleitet hat, da ich hinten 2 rücklichter montiert hatte die immer eingeschalten waren und mir das Gefühl der Sicherheit für mich und meinen Buben geben haben...

 

Die Akku variante war mir da zu unsicher bei der täglichen Kingerkrippen / Kindergartenfahrt, auch wenns den Grossteil der strecke übern Fahrradweg gangen ist...

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Wieder was gelernt :wink:

Vielen Dank

 

steht seit über 18 jahren im gesetz:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/2001_146_2/2001_146_2.pdf

 

§ 5. (1) Jeder Fahrradanhänger, der in Verkehr gebracht wird, muss ausgestattet sein:[TABLE=class: wi100 noTableBorder leaders, width: 944]

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  • 3 Wochen später...

Gestern späterer Nachmittag, ich fahre wie schon oft den asphaltierten Feldweg von der S1 Richtung Lanzendorf, rolle mit entspannten 25 km/h bergab.

Auf einmal rast ein VW-Bus links von mir mit ca 100 km/h knapp an mir vorbei.

Ich bin richtig erschrocken.

Der Feldweg ist dort 4,50m breit, da ist nicht mehr viel Platz zwischen mir und dem VW-Bus geblieben, ich bin mit einem Abstand von ca 1m am rechten Fahrbahnrand gefahren.

Ich seh dann, das der Bus ein Stück weiter vorne stehen bleibt und jemand aussteigt.

Ich bin dann dort stehen geblieben und hab die Person (es war eine ältere Frau) auf diese Aktion angesprochen.

Die hat nur gemeint, sie hatte es eilig und sie hat ja eh aufgepasst. Steht dann aber hinter den Büschen und sammelt Obst auf oder was auch immer....

Ich bin wirklich im überlegen, diese dumme Ignorantin anzuzeigen, Kennzeichen habe ich ja.

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Ich kann so Autofahrer nicht verstehen. Vorige Woche hat ein Kurierfahrer zwei Radsportkumpels auf einer Landstrasse mit mind. Tempo 100 von hinten

überfahren. Ob die beide überleben? Die Verletzungen kann man gar nicht alle aufzählen.Der Jüngere ist mit dem Gesicht vor einen Baum geflogen, alles zertrümmert, nur weil so ein A.... es Eilig hatte.

Solche Leute sollten direkt den Führerschein verlieren.

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Erscheint dir das nicht etwas zu wenig ?

 

Bei uns im Wein4tel haben wir ähnliche Probleme mit Kurierfahrern.

 

Erstens sollte man sag ich mal blauäugig bei dem Auftraggeber ansetzen. Die Fahrer werden aufgrund der Paketanzahl genötigt jedes Risiko zu nehmen, wie die Irren zu fahren, Vorschriften Ruhezeiten usw nicht einzuhalten, teilweise Reisen sie täglich extrem weit an.

 

Zweitens denken viele Berufsfahrer, das sie besonders toll fahren und mehr Rechte als zb sogenannte Sonntagsfahrer haben. Ich würde als Unfallsopfer oder Angehöriger mit aller Kraft versuchen, ihm jegliche wirtschaftliche Basis für seine Zukunft zu entziehen.

 

Leider gilt meiner Meinung nach zb ein Bankraub schwerer als ein zu Mindestens fahrlässiger Verkehrsunfall.

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das die Stromquelle am Anhänger sein muss....

 

jetzt weiss ich zumindestens dass meine Variante mit Stromversorgung vom Fahrrad illegal war, mich aber die Jahre gut begleitet hat, da ich hinten 2 rücklichter montiert hatte die immer eingeschalten waren und mir das Gefühl der Sicherheit für mich und meinen Buben geben haben...

 

Die Akku variante war mir da zu unsicher bei der täglichen Kingerkrippen / Kindergartenfahrt, auch wenns den Grossteil der strecke übern Fahrradweg gangen ist...

 

Separater Dynamo wäre auch denkbar. Wurde wohl so vorgeschrieben, weil der 3W Fahrraddynamo den Strombedarf von Scheinwerfer und Rücklicht genau abdeckt (2,4 + 0,6W).

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Erscheint dir das nicht etwas zu wenig ?

 

Bei uns im Wein4tel haben wir ähnliche Probleme mit Kurierfahrern.

 

Erstens sollte man sag ich mal blauäugig bei dem Auftraggeber ansetzen. Die Fahrer werden aufgrund der Paketanzahl genötigt jedes Risiko zu nehmen, wie die Irren zu fahren, Vorschriften Ruhezeiten usw nicht einzuhalten, teilweise Reisen sie täglich extrem weit an.

 

Zweitens denken viele Berufsfahrer, das sie besonders toll fahren und mehr Rechte als zb sogenannte Sonntagsfahrer haben. Ich würde als Unfallsopfer oder Angehöriger mit aller Kraft versuchen, ihm jegliche wirtschaftliche Basis für seine Zukunft zu entziehen.

 

Leider gilt meiner Meinung nach zb ein Bankraub schwerer als ein zu Mindestens fahrlässiger Verkehrsunfall.

 

 

 

Ein Urteil zu fällen ist schwierig, sicher sind das arme Leute. Mich nimmt das schon sehr mit. Sind Vater und Sohn. Mit dem Vater fahre ich schon ewig Rennen und dann sowas.

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Ich habe vor kurzem mal eine Mail ans BMVIT geschrieben, weshalb kein Mindestüberholabstand in die STVO geschrieben wird (und z.B. auch mittels Schildern kommuniziert, wie in Frankreich). Antwort (paraphrasiert): gibt eh keinen Handlungsbedarf, steht eh "geschwindigkeitsabhängig ausreichender Überholabstand" in der STVO. Aus Sicht des BMVIT alles super.

 

Vielleicht sollten mehr Leute hinschreiben und somit zumindest etwas virtuellen "Druck" aufbauen. Obs gegen die Macht der Autolobby hilft ist zwar unwahrscheinlich, aber schaden tuts auch nicht. Emailadresse:

servicebuero@bmvit.gv.at

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Ich bin wirklich im überlegen, diese dumme Ignorantin anzuzeigen, Kennzeichen habe ich ja.

 

Anzeigen wofür?

100 ist erlaubt,war ja sicherlich ausserhalb des Ortsgebietes.

Abstand dürfte auch genügt haben, weil berührt hat's Dich ja nicht.

Erschrecken ist auch nicht verboten lt. STVO

Also kannst Dir die Mühe sparen...

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Der Sommer ist immer eine Zeit, wo viele Unfälle passieren. Aus Unachtsamkeit, oder Dummheit - da hilft nur Polizeipräsenz, oder besser Kontrollen.

Ich seh immer noch Autofahrer mit dem Handy in der Hand abbiegen. Überland hab ich schon die ärgsten Typen erlebt (Schlangenlinien fahrend), oder im Ortsgebiet mit 80 überholen und in der Mitte der Straße weiterfahren, trotz überall ungeregelter Kreuzungen mit tw. Rechtsvorrang.

 

Aja, gehört eigentlich in den Schilder Thread, aber ich habe unlängst ein Achtung Schild an einer Kreuzung gesehen, wo wörtlich draufstand "es gilt der besondere Rechtsverkehr!!". Möchte wissen was im Verhältnis dazu normal ist? (leider war mein Akku leer) ;)

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Anzeigen wofür?

100 ist erlaubt,war ja sicherlich ausserhalb des Ortsgebietes.

Abstand dürfte auch genügt haben, weil berührt hat's Dich ja nicht.

Erschrecken ist auch nicht verboten lt. STVO.

Dazu gehört lt STVO auch, andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.

 

E-mail bringt wenig*.

 

Eine Blockade, ein Protest oder wenn es einmal einen Politiker selbst betrifft.

So zB der damals zuständige Minister Norbert Hofer (Ehrenamtlich engagiert er sich seitdem in der Behindertenpolitik: Hofer ist seit 2007 Mitglied des Bundesbehindertenbeirates und seit 2009 des Österreichischen Rates für Freiwilligenarbeit. Von 2008 bis 2012 war er Vizepräsident der Landesgruppe Burgenland des Österreichischen Zivil-Invalidenverbandes (ÖZIV)).

 

Man kann nur hoffen das es einem selbst nicht, und einen oder mehrere zuständige Politiker oder Funktionäre eben selbst (be-)trifft.

 

*Wenn schon e-Mails (ans Ministerium oder Politiker), dann ähnlich wie bei Zigarettenverpackungen, mit Schockbildern.

Blutende, abgerissene Gliedmaßen, offene Gehirne oder Gedärme, dazu ein Bild mit einem niedlichen Kind oder Tier.

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Anzeigen helfen natürlich auch bis zu einem gewissen Grad. Zu allererst für die Statistik. Da(nn) wird man aufmerksam, es werden Resourcen benötigt bzw gebunden und denjenigen, den es betrifft, hat neben dem Erklärungsaufwand auch etwas gelernt und wird es wahrscheinlich oder in der Regel, so nicht mehr tun.

 

Ob dies allerdings den ganzen Aufwand (Zinober) Wert ist?

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E-mail bringt wenig*.

....

*Wenn schon e-Mails (ans Ministerium oder Politiker), dann ähnlich wie bei Zigarettenverpackungen, mit Schockbildern.

Blutende, abgerissene Gliedmaßen, offene Gehirne oder Gedärme, dazu ein Bild mit einem niedlichen Kind oder Tier.

 

Da bin ich nicht ganz bei dir. Eine Email von einer Person bringt wenig. Viele Emails von vielen Personen (vernünftig und eigenständig formuliert, Schockbilder müssen nicht sein) bringen eher was. Auch wenn die Hürden natürlich groß sind in dem Fall...

Blockade und Protest sind natürlich auch super, aber da gibts dann 1 Stunde Aufregung und nachher ist das Thema wieder vergessen. Ich denke, dass da konstantes Nachfragen auf Dauer mehr Druck und Bewusstsein bei den verantwortlichen Personen bewirkt (in Kombination mit Aktionen, wie von der Radlobby z.B.).

Anfragen an öffentliche Stellen (BMVIT, Polizei, MA29 etc.) wurden mir bis jetzt immer noch beantwortet. Zwar nicht unbedingt in meinem Sinne, aber die Emails wurden zumindest gelesen und bei den handelnden Personen nachgefragt.

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Ein Riesenproblem ist mit Sicherheit das Smartphone am Steuer. Da gehört viel mehr kontrolliert und viel mehr gestraft, Telefon direkt wegnehmen wär zb eine Strafe die sitzen würd.

 

Hab letztens auf der Autobahn bei etwas über 100 so eine Erfahrung machen dürfen. Werde überholt,- der Typ fährt dann ca einen KM auf de zweiten Spur neben mir her, wird langsamer und fährt dann wieder rechts rüber. Grad noch die Kollision verhindert, als ich den Trottl dann selber überhole sehe ich dass der Vogel am Smartphone ist. Hat einfach vergessen dass er wen überholt hatte und fährt rechts rüber... da wir den gleichen Weg hatten hab ich das einige Zeit beobachtet und mehrmals hin und her überholt. Er war die halbe Zeit am Display...

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