Zum Inhalt springen

Steuerausgleich Frage


 Teilen

Empfohlene Beiträge

Hallo, hab ein bissl eine spezielle Frage! Meine Frau war letztes Jahr gleichzeitig Studentin und bezog für unser Kind Kinderbetreuungsgeld, hatte aber sonst keine steuerpflichtigen Einnahmen. Sie hat aber einige Rechnungen bezüglich Kindergarten geleistet, dir man ja in den Steuerausgleich reinnehmen kann.

 

Nur ist bei ihr das Problem beim Online Steuerausgleich, dass sich das Programm aufregt, dass kein Lohnzettel übermittelt wurde, weswegen sie die Kindergartenkosten (und auch sonst nichts anderes) nicht angeben kann.

 

Ist es erlaubt, dass ich die Rechnungen vom Kiga über meinen Steuerausgleich absetze? Bin aber nicht mit meiner "Frau" verheiratet...

 

 

Danke und LG

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wer ist der rechnungsempfanger? Ich kann nicht so weiteres 'fremde' rechnungen in meine Erklärung nehmen. Wenn sie dir zuzuordnen sind (kind im gemeinsamen Haushalt), dann nimm sowieso du sie besser rein, nachdem du definitiv LST zahlst, deine Freundin aber nicht. Sie bekommt evtl, wenn sie LSt und Sozialvers bezahlt hat und unterhalb einer Grenze bleibt (weiss ich jetzt nicht auswendig), die LST retour. Man kann die Erklärung übrigens auch in papierform beim FA abgeben, dann gibts keine Diskussionen mit dem Programm ;-)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Habe diesen Thread gerade entdeckt und hätte ich ein paar Fragen zur ANV. Evtl. kann mir ja jemand von euch weiterhelfen :)

Bei uns ists das erste Mal mit Kind ist und da ist scheinbar doch einiges anders.

 

Meine Freundin war letztes Jahr bis Mitte September arbeiten und danach in Mutterschutz (mit Wochengeld). Macht das echt so einen Unterschied bei der ANV aus? Sie bekommt nämlich deutlichst mehr als die Jahre zuvor (mehr als das Doppelte) wo sie das ganze Jahre gearbeitet hat.

Dafür wirken sich andere angegebene Sachen so gut wie gar nicht aus. Kredit, Arztbesuche, Arbeitsmittel bringen so gut wie gar nix an Mehrwert. Wenn ich diese Sachen hingegen bei mir reinnehme, steigt die Gutschrift deutlich. Liegt das daran, dass sie eben nicht volle 12 Monate gearbeitet hat und daher schon ohne Zusatzeingaben viel mehr kriegt?

 

Ihre Schwägerin arbeitet beim Finanzamt und meint, dass ich das alles bei mir reinnehmen kann weil wir eine Lebensgemeinschaft führen (selber Haushalt, nicht verheiratet).

Stimmt das soweit? Ganz glauben kann ich das ehrlich gesagt nicht, dass das so einfach geht, da der Name meiner Freundin auf den Belegen steht.

 

Bzgl. Kredit ...

Wir haben einen aufgenommen für die Sanierung des Gartes und Pool. Kann man den auch reinnehmen oder muss das wirklich für die Sanierung von Wohnung oder Haus ansich sein?

 

Und dann wäre da noch der Kinderfreibetrag, den ich trotz Durchlesen einiger Seiten noch nicht ganz verstehe.

Geltend gemacht werden kann der im ersten Lebensjahr des Kindes scheinbar erst wenn das Kind bis spätestens Ende Juni geboren wurde. Unser Sohne wurde im November geboren, somit können wir den Freibetrag erst mit der nächsten ANV für 2016 geltend machen. Stimmt dass soweit?

Es gibt ja zwei Freibeträge ... eine großen wen ihn nur eine Elternteil beantragt und einen kleinen, den beide beantragen können. Wie finde ich raus was sinnvoller ist?

Habe jetzt schon gelesen, dass es sinnvoll wäre wenn wir nur den großen Freibetrag wählen und zwar bei mir da ich deutlich mehr Lohnsteuer zahle. Stimmt das soweit?

 

Das waren jetzt doch einige Fragen im Text. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

Danke schon mal :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Beim kindergeld kenn ich mich nicht aus, wenn das aber wie ein reguläres einkommen gewertet wird, ists klar, dass nun weniger bei den Sonderausgaben /aussergewöhnl belastungen rauskommt, hier ein bruttogehalt als zumutbarer betrag gewertet wird.

 

Ausgaben @haus nur fur neuschaffung od forderwurdig sanierungen. Hiervon max 25%, Garten evtl im rahmen des baues, quasi aussenanlage wieder herstellen pool eher net ;-)

 

@freibetrag: Rechnets euch beide anv durch, einmal fb für beide, dann nur den grossen bei dir, siehst eh was besser wär.

@werbungskosten: Kann mir nicht vorstellen, dass du ausgaben in Zusammenhang mit dem job deiner Freundin bei dir ansetzen darfst.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Meine Freundin war letztes Jahr bis Mitte September arbeiten und danach in Mutterschutz (mit Wochengeld). Macht das echt so einen Unterschied bei der ANV aus? Sie bekommt nämlich deutlichst mehr als die Jahre zuvor (mehr als das Doppelte) wo sie das ganze Jahre gearbeitet hat.

 

Ja! Das macht richtig viel aus. Da deine Freundin davor ja deutlich zu viel Steuern bezahlt hat, bekommt sie auch viel zurück. Selbiges gilt dann auch bei dir, solltest du später auch in Karenz sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Steuer wird für das ganze Jahr berechnet. Nachdem aber nicht das ganze Jahr gearbeitet wurde, gibt es eine entsprechende Refundierung.

 

Zum ersten Thema:

Wenn kein Lohnzettel übermittelt wurde, kann es auch zu keiner Refundierung kommen. Wenn keine Steuer gezahlt wurde (Nachweis durch Lohnzettel), dann kann auch keine Refundierung geltend gemacht werden.

 

lg

Gunter

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Habe diesen Thread gerade entdeckt und hätte ich ein paar Fragen zur ANV. Evtl. kann mir ja jemand von euch weiterhelfen :)

Bei uns ists das erste Mal mit Kind ist und da ist scheinbar doch einiges anders.

 

Meine Freundin war letztes Jahr bis Mitte September arbeiten und danach in Mutterschutz (mit Wochengeld). Macht das echt so einen Unterschied bei der ANV aus? Sie bekommt nämlich deutlichst mehr als die Jahre zuvor (mehr als das Doppelte) wo sie das ganze Jahre gearbeitet hat.

Dafür wirken sich andere angegebene Sachen so gut wie gar nicht aus. Kredit, Arztbesuche, Arbeitsmittel bringen so gut wie gar nix an Mehrwert. Wenn ich diese Sachen hingegen bei mir reinnehme, steigt die Gutschrift deutlich. Liegt das daran, dass sie eben nicht volle 12 Monate gearbeitet hat und daher schon ohne Zusatzeingaben viel mehr kriegt?

 

Ihre Schwägerin arbeitet beim Finanzamt und meint, dass ich das alles bei mir reinnehmen kann weil wir eine Lebensgemeinschaft führen (selber Haushalt, nicht verheiratet).

Stimmt das soweit? Ganz glauben kann ich das ehrlich gesagt nicht, dass das so einfach geht, da der Name meiner Freundin auf den Belegen steht.

 

Bzgl. Kredit ...

Wir haben einen aufgenommen für die Sanierung des Gartes und Pool. Kann man den auch reinnehmen oder muss das wirklich für die Sanierung von Wohnung oder Haus ansich sein?

 

Und dann wäre da noch der Kinderfreibetrag, den ich trotz Durchlesen einiger Seiten noch nicht ganz verstehe.

Geltend gemacht werden kann der im ersten Lebensjahr des Kindes scheinbar erst wenn das Kind bis spätestens Ende Juni geboren wurde. Unser Sohne wurde im November geboren, somit können wir den Freibetrag erst mit der nächsten ANV für 2016 geltend machen. Stimmt dass soweit?

Es gibt ja zwei Freibeträge ... eine großen wen ihn nur eine Elternteil beantragt und einen kleinen, den beide beantragen können. Wie finde ich raus was sinnvoller ist?

Habe jetzt schon gelesen, dass es sinnvoll wäre wenn wir nur den großen Freibetrag wählen und zwar bei mir da ich deutlich mehr Lohnsteuer zahle. Stimmt das soweit?

 

Das waren jetzt doch einige Fragen im Text. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

Danke schon mal :)

 

Kredit für Garten und Pool: NO WAY!

Kinderfreibetrag: Wenn beide LSt. zahlen -> jeweils den kleinen wählen (weil gemeinsam mehr), wenn sie keine LSt. zahlt, nimm du den größeren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kredite sind bis 2015 nur dann absetzbar, wenn sie zur Sanierung oder Schaffung von Wohnraum dienen. Spasettl´n wie Garten und Pool sind da nicht drin.

Diese Regelung fällt übrigens mit 2016. Da kannst nixmehr machen.

 

Bzgl. Kinderfreibetrag wurde das eh schon erklärt. Wenn ihr eine Lebensgemeinschaft habt (gemeinsamer Hauptwohnsitz) seid ihr steuerlich einem Ehepaar gleichgestellt. Folglich kann man den Kinderfreibetrag teilen, wenn die Voraussetzungen (wurden schon erklärt) es zulassen, oder eben nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hab gerade via Finanz Online meinen Ausgleich gemacht und so ca. das selbe wie die letzen Jahre geltend gemacht:

 

 

Fortbildungskosten 18,7

Arbeitsmittel 457,645

Literatur 83,12

Versicherungen 1093,68

 

Bis letztes Jahr waren auch noch ca. 1.000 € Reisekosten dabei, weil ich eine Zweit/Abendstudium absolviert habe und die Anfahrt zum Studienort abgeschrieben werden darf, Außerdem waren natürlich die Fortbildungkosten um 2 * Studiengebühren + ÖH Beitrag höher.

 

Bekam eigentlich immer so um die 500 € raus. Jetzt gibt die Vorausberechnung 0 € aus. Was geht denn da ab? Wäre ja schon mit 100 - 250 € zufrieden gewesen aber 0?!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eine Frage:

 

Wenn meine Lebensgefährtin in Karenz war, darf ich dann "Alleinverdienerabsetzbetrag" anhakeln? Sie hat Kindebetreuungsgeld bezogen, aber kein Wochengeld in 2015. Laut Beschreibung schaut es so aus:

 

"Als Alleinverdiener gilt ein Steuerpflichtiger, der mehr als sechs Monate im Kalenderjahr mit einem (Ehe-)Partner zusammenlebt und mindestens ein Kind, für das mehr als sechs Monate im Jahr Familienbeihilfe gewährt wird, hat.

 

Die Einkünfte des (Ehe-)Partners können bis zu 6.000 € jährlich betragen, wobei das Wochengeld eingerechnet wird."

 

https://www.bmfj.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/familienbesteuerung/alleinverdienerabsetzbetrag.html

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@der Markus: Wunderte mich bei meiner Freundin auch. Sie (DGKS und Masterstudentin) hatte einige gemäß Homepage der AK eindeutig absetzbare Positionen, hauptsächlich in Form belegbarer außergewöhnlicher Aufwendungen (Arztkosten, alternativmedizinische Therapiekosten, ÖH-Beiträge, Literatur etc) iHv ca €1500,- und hat auch 0,- Rückerstattung zu erwarten, gemäß Vorberechnung. Was ist da los, ist der Staat schon so pleite? :confused:
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@der Markus: Wunderte mich bei meiner Freundin auch. Sie (DGKS und Masterstudentin) hatte einige gemäß Homepage der AK eindeutig absetzbare Positionen, hauptsächlich in Form belegbarer außergewöhnlicher Aufwendungen (Arztkosten, alternativmedizinische Therapiekosten, ÖH-Beiträge, Literatur etc) iHv ca €1500,- und hat auch 0,- Rückerstattung zu erwarten, gemäß Vorberechnung. Was ist da los, ist der Staat schon so pleite? :confused:

 

Ich hoffe ja dass es ein Fehler ist. Zumal ich 2 Gehalts auszahlende Stellen hatte (bin auf der FH für einige Einheiten Vortragender) und alleine deshalb sollte schon was retour kommen :( Naja, schaun wir mal.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Arztkosten, versicherung etc (bitte auf der finanzonline seite nachsehen, was hier alles drunter fällt) sind in der Höhe eines bruttomonatsgehaltes zumutbar und daher ohne auswirkung. Alles darüber hinaus wird mit max 25% refundiert

 

Ah verstehe. Verdient man also angenommen 3.000 € brutto pro Monat müsste man schon 3.000 € PRO Jahr außerordentliche Kosten haben, damit überhaupt etwas zurück kommt. Gut zu wissen!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Arztkosten, versicherung etc (bitte auf der finanzonline seite nachsehen, was hier alles drunter fällt) sind in der Höhe eines bruttomonatsgehaltes zumutbar und daher ohne auswirkung. Alles darüber hinaus wird mit max 25% refundiert

 

Also das mit den Versicherungen ist nicht richtig. Von deinen Jahresbeiträgen (zb. Krankenversicherung, Unfallversicherung) werden vom FA nur 25 % anerkannt. zb: Jahresprämien € 1.200 * 0,25 = € 300,-- abzüglich

eines Freibetrages von €60,-- ergibt € 240,-- welcher dann effektiv herangezogen wird. Versicherungen kannst du, wenn sie schon vor 2016 bestanden haben, bis 2020 absetzen. Genauso ist es mit den Krediten für den Hausbau. Alles was 2016 neu abgeschlossen wurde ist nicht mehr für die Arbeitnehmerveranlagung heranzuziehen. Ab 2020 ist der Ofen für diese Posten sowieso aus. Danke unserem großen Möbelverkäufer welcher

jetzt der Kassier von Österreich ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

 Teilen

×
×
  • Neu erstellen...