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e-Bike, das "Österreich-Privilegien" ausnützt


albike
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Bei E-Scootern, die ja teilweise auch auf Radwegen fahren dürfen, lese ich auch nirgends was von Nenndauerleistung. Die werden in österreichischen Shops mit 600W Höchstleistung als "Fahrradweg tauglich" verkauft.

 

Mein Pedelec, welches mein Auto ersetzt, hat 600W Höchstleistung, aber 500W Nenndauerleistung. Die brauche ich hier in der Berglandschaft und durch die tiefe Sitzposition kann ich keine 180W mit Muskelkraft dazutreten.

 

Ich habe aber dauernd Schiss, dass mir ein Gutachter im Falle eines Missgeschickes das Bike als unangemeldetes Moped einstuft, nur weil die Nenndauerleistung überschritten wird, während aber die Maximalleistung und auch die 25kmh Motorunterstützung im grünen Bereich sind.

 

Witzig, dass hierzulande tonnenweise E-Mountainbikes mit 250W Bosch Motor auf den Radwegen unterwegs sind, wo fett die Nenndauerleistung draufsteht, der Motor aber 650W bis teilweise 800W Spitzenleistung hat.

Diese Bikes werden für den EU Markt gebaut und verstoßen aber gegen das österreichische Gesetz, weil die 600W überschritten werden. Das scheint aber keinen zu stören.

 

Da soll sich noch einer auskennen.

Vielleicht sollte ich es bei 600W und 25kmh gut sein lassen und hoffen, dass ich wegen der 500W Nenndauerleistung, deren Relevanz in der Praxis sich mir völlig entzieht, nie Probleme bekomme.

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Aber das Drehmoment ergibt sich nach meinem Verständnis wiederum aus der Maximalleistung, nicht der Nenndauerleistung. Von daher sehe ich die Begrenzung der Maximalleistung und natürlich auch der maximalen Unterstützungsgeschwindigkeit total ein, auch im Sinne der Sicherheit.

 

Was bleibt ist die Frage nach der Relevanz der Nenndauerleistung in der Praxis. Ich sehe hier keinen Zusammenhang mit irgendwelchen Sicherheitsaspekten. Klar, theoretisch erreicht ein Bike mit hoher Nenndauerleistung eine höhere motorunterstützte Endgeschwindigkeit, aber die ist ja ohnehin gesetzlich mit 25kmh begrenzt. Und jeder moderne 250W Motor kann mehr als 25kmh. Ein Kumpel fährt seinen 250W Bosch Motor mit 45kmh Unterstützung. Also von wegen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit... Mir scheinen diese Pedelec Regelungen veraltet bzw. gar nicht für elektrische Fahrräder geschaffen zu sein.

 

Wer prüft also die Nenndauerleistung? Wird die überhaupt geprüft und wenn ja, wie? Legt die Exekutive bei einer Kontrolle Wert auf die Nenndauerleistung?

Bearbeitet von dernesto
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Ich muss sagen, was die Exekutive überprüft, entzieht sich konkret meiner Kenntnis. Bei einer Überprüfung im Freien, wird wohl nur die Abreglung bei 25 km/h überprüft werden (und ob es ohne treten läuft).

 

Auf die Schnelle, hab ich dazu nur folgendes gefunden:

http://biketronic.at/images/biketronic/technik/gesetzliche-bestimmungen/e-bikes-alles-was-recht-ist-oesterreich.pdf

 

Zur Einteilung der elektrischen Räder heißt es laut Kuratorium für Verkehrssicherheit:

 

Punkt 3: E-Mopeds, S-PedelecsE-Bikes, deren elektrischer Antrieb die in § 1 Abs.2 aKFG festgelegten Grenzen (600 Watt-sowie 25 km/h-Grenze) überschreitet, gelten nicht als Fahrräder iSdStVO, sondern als Krafträder gem.§ 2 Abs.1 Z 4KFG, also Kraftfahrzeuge mit zwei oder drei Rädernim Anwendungsbereich des Kraftfahrzeuggesetzes(KFG), der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung(KDV), und des Führerscheingesetzes(FSG).Das E-Moped mit einer maximalen Bauartgeschwindigkeitvon 45 km/h und einer maximalen Nenndauerleistung von 4 kW gilt daher als Kraftrad und wird in die Unterkategorie „Motorfahrrad“ derKlasse L1 e (§ 2 Abs.1 Z 14 KFG) eingeteilt. Für solcheKleinkrafträder ist die RL 2002/24/EG über die Typgenehmigungfür zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeugeanwendbar; dh.eine EG-Betriebserlaubnis sowieeine Eintragung in die Genehmigungsdatenbanksind erforderlich.Aufgrund der bestehenden Grenzen nach dem KFGsind die sog.schnellen Pedelecs oder S-Pedelecs ebenfallsals Motorfahrräder einzustufen; dabei handelt essich um Pedelecs, deren Hilfsmotor bei Geschwindigkeitenüber 25 km/h nicht aussetzt.

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Danke für die Antwort.

 

Interessant, dass auch in diesem Textauszug die in der EU geltende Nennleistung von 250W keine Erwähnung findet. Ich gehe einfach einmal davon aus, dass das Hauptaugenmerk bei uns in Österreich auf Geschwindigkeit und Maximalleistung liegt. Diese beiden Parameter lassen sich auch recht einfach messen, im Gegensatz zur Nenndauerleistung.

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  • 2 Wochen später...

Mit Fahrrädern die (gemessen) mit 55Kmh unterwegs sind und der Polizist der gemessen hatte den e-Motor sucht der aber nicht verbaut ist.

 

ist dann das Fahrrad auch als Moped zu werten?

 

ich frage nur mal so weil der Beamte im tretlager und in der Hinterachse einen Motor vermutet hatte und mir nicht sagen konnte wo der accu für den Motor (fiktiv) ist.

 

musste sehr prusten aber dann stelle ich fest: der meinte das Ernst.

 

also was ist wirklich erlaubt?:bounce:

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M

ist dann das Fahrrad auch als Moped zu werten?

:

 

Jein, du wirst demnächst einen Bescheid von der Behörde bekommen, dass das Rad auf eine Prüfstelle gebracht werden muss.

Anschließend wird es auseinandergenommen und fachbegutachtet.

Das ganze dauert bei mir schon 7 Monate und ich warte immer noch auf a) das Ergebnis und b) mein Trek Madone.

Auf mehrfache Anfrage bekam ich nur die Antwort: überlastet, Fachpersonal, schwierige Suche, Röntgen in den USA, Kosten, Kosten, Kosten.

Es soll aber nicht länger dauern als max. 12 Monate.

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Wie jetzt. Also du bist mit einem ganz normalen Rad "zu schnell" gefahren und der Polizist hat ein getuntes E-Bike vermutet aber keinen Motor gefunden?

 

Seit wann gilt für normale Räder ein Geschwindigkeitslimit?

 

 

Naja 10% schneller als erlaubt und die geschwindigkeit habe ich 3KM lang gehalten.

bei einer Tankstelle war die Kontrolle (an diesem tag die zweite von den selben Beamten*).

Und die dritte Kontrolle war am Ziel.

 

*einmal Wien zweimal Niederösterreich innerhalb von 28KM

 

 

:bounce:

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Wonach fragt die österreichische Polizei bei so einer Kontrolle? Schauen die auf die Geschwindigkeit oder fragen sie auch gezielt nach der Leistung des Bikes? Gut, in deinem Fall hatte das Fahrrad gar keinen Motor. Aber meine Frage gilt denen, die schon einschlägige Erfahrungen machen durften.
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Bei mir war es so das er auf das tretlager gedeutet hat und fragte nach den Watt was der Motor hat.

als ich ihm sagte dass das physikalisch nicht möglich ist in einem kleinen Gehäuse einen Motor zu verbauen der die Newtonmeter leistet um so schnell zu sein hielt er sich an die Hinterachse. Worauf ich zum schmunzeln begann und beinahe ihn auslachte als ich seine ernsthafte Miene gesehen habe. Hatte beinahe ein sofortiges Ticket erhalten. Und ich verwies auf den Polizei Techniker für Fahrzeug Überprüfungen das er sich vorher nochmals eine ernsthafte Auskunft über Machbarkeit zum Thema unterhalten sollte.(bin mir sicher er erkundigte sich bei seinem Kollegen von der Technik).

 

bin seit dem Erlebnis unschlüssig ob ebike oder nicht

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Wonach fragt die österreichische Polizei bei so einer Kontrolle? Schauen die auf die Geschwindigkeit oder fragen sie auch gezielt nach der Leistung des Bikes?

 

"Are you crazy?"

Hat einer mich einmal gefragt :D:D

Ist aber schon länger her.

Bearbeitet von wolf123
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Bei E-Autos wird hauptsächlich auch von der Maximalleistung berichtet, nicht von der Dauerleistung.

Das wäre - wenn man einen Vergleich mit Musikverstärkern zulässt - als würde man die Musikleistung anpreisen und nicht die Sinusleistung.

Tja, also eigentlich eh normal. ;)

 

Wenn die boxen mehr als 50000 Watt RMS an Leistung bringen ... dh. Der Gutachter bei seinem Messgeräte (geht bis 50000 Watt RMS) das die Nadel ansteht und nicht mehr zurück federt ... kannst du dir ausmachen bis wieviel Watt RMS du bei Publikumsverkehr haben darfst maximal ... habe mir mal mit einem Gutachter ausgemacht 23000 Watt RMS ... mehr brauchst du nicht für sehr laute Konzerte. Die Anlage durften nur drei Techniker bedienen (weil Sie fachgerecht ausgebildet waren).

 

die voll Pfosten (alle derisch) die jetzt die Anlage bedienen sorgten und sorgen bei vielen Leuten für Gehörschäden.

 

spielt man über diese Anlage einen Sinus Dauerton ab bei voller Lautstärke ... blutet dir die Nase und dir schwinden die Sinne.

 

der vergleich mit Musik Verstärkern hinkt irgendwie

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Seit wann gilt für normale Räder ein Geschwindigkeitslimit?

Seit wann gilt für EBikes ein "Geschwindigkeitslimit"?

 

Für ALLE Fahrzeuge gilt das Geschwindigkeitslimit der STVO ....

 

Wenn ich mit einem Tretroller in der 30er Zone bergab schneller fahre werde ich sicher genauso angehalten ;)

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Wenn die boxen mehr als 50000 Watt RMS an Leistung bringen ... dh. Der Gutachter bei seinem Messgeräte (geht bis 50000 Watt RMS) das die Nadel ansteht und nicht mehr zurück federt ... kannst du dir ausmachen bis wieviel Watt RMS du bei Publikumsverkehr haben darfst maximal ... habe mir mal mit einem Gutachter ausgemacht 23000 Watt RMS ... mehr brauchst du nicht für sehr laute Konzerte. Die Anlage durften nur drei Techniker bedienen (weil Sie fachgerecht ausgebildet waren).

 

die voll Pfosten (alle derisch) die jetzt die Anlage bedienen sorgten und sorgen bei vielen Leuten für Gehörschäden.

 

spielt man über diese Anlage einen Sinus Dauerton ab bei voller Lautstärke ... blutet dir die Nase und dir schwinden die Sinne.

 

der vergleich mit Musik Verstärkern hinkt irgendwie

 

Eh!;)

Gute Leute beim Soundcheck sind wichtig.

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Seit wann gilt für EBikes ein "Geschwindigkeitslimit"?

 

Für ALLE Fahrzeuge gilt das Geschwindigkeitslimit der STVO ....

 

Wenn ich mit einem Tretroller in der 30er Zone bergab schneller fahre werde ich sicher genauso angehalten ;)

 

stimmt nur gilt für Fahrräder und Tretroller keine unbedingte Tachometer Pflicht

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stimmt nur gilt für Fahrräder und Tretroller keine unbedingte Tachometer Pflicht

 

Richtig - aber ich glaube das ist dem "Kiwara" wurscht, wenn er im Amtshandeln ist ;)

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Jein, du wirst demnächst einen Bescheid von der Behörde bekommen, dass das Rad auf eine Prüfstelle gebracht werden muss.

Anschließend wird es auseinandergenommen und fachbegutachtet.

Das ganze dauert bei mir schon 7 Monate und ich warte immer noch auf a) das Ergebnis und b) mein Trek Madone.

Auf mehrfache Anfrage bekam ich nur die Antwort: überlastet, Fachpersonal, schwierige Suche, Röntgen in den USA, Kosten, Kosten, Kosten.

Es soll aber nicht länger dauern als max. 12 Monate.

 

Ah verstehe, das erklärt natürlich vieles... :stichl:

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