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Erbschaftsfrage


Gast artbrushing
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Kennt sich von Euch vielleicht jemand mit sowas aus?

Wenn mein Stiefvater und meine Mutter ein gemeinsames Konto haben bzw. gemeinsame Sachwerte und meiner Mutter passiert etwas (Ableben) Auf was hat man dann Anrecht beim Erbe? Oder gehört in diesem Fall alles dem Ehemann?

Es gibt ja einen Pflichtteil, nur wovon wird der gerechnet? Ich frage deshalb weil meine Mutter von der Großmutter einen beachtlichen Teil geerbt hat und mein Stiefvater aber den Verwalter spielt und so nach und nach alles aufn Kopf haut und deutlich über seinen Verhältnissen lebt.

3 Monate Spanien im Jahr braucht der Mensch halt um sich vom Alltagsstress der Weinverkostungen und Freundestreffen zu erholen. So eine Pension muss die Hölle sein. Ich hoffe dass ich nie so alt werde.

Logischerweise hoffe ich dass meine Mutter ihn überlebt aber man weiß ja nie was passiert.:f:

 

Kenn mich bei sowas leider nicht aus und würd mich über ein wenig Info freuen.

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Wenn sich nichts dabei geändert hat dann werden 2/3 an die Kinder/ das Kind vererbt und 1/3 bekommt der Ehemann. (Gesetzliche Erbfolge) Sofern man das nicht vorher irgendwie regelt, wobei man Kinder nicht einfach so enterben kann.

 

Das gemeinsame Konto wird beim Ableben sofort gesperrt, nicht einmal dein Stiefvater dürfte dann darauf zugreifen. So lange bis geklärt ist wem was gehört.

Das kann unter Umständen zu recht umamgemehmen Situationen führen.

 

Wird die Kohle zu Lebzeiten verheizt ist sie weg.

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Ja und bis dahin verfügt natürlich deine Mutter darüber und entscheidet wieviel ihr Ehemann verprassen darf. Allerdings werden Schenkungen bis 2 Jahre vor dem Ableben für die Pflichtteile mitberücksichtigt. Das heißt wenn deine Mutter nicht länger als 2 Jahre vor ihrem Ableben, ihr gesamtes Vermögen ihrem Ehemann schenkt, muss er es bis auf sein 1/3 zurückgeben.
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  • 4 Wochen später...

Zu Lebzeiten kann deine Mutter mit ihrem Vermögen machen, was sie will. Gibt es kein Testament, erbt der Ehegatte 1/3 und die Kinder 2/3. Gibt es ein Testament, muss den Pflichtteilsberechtigten der Pflichtteil bleiben, das ist die Hälfte dessen, was sie nach der gesetzlichen Erbfolge erhalten hätten. Wenn du das einzige Kind bist, dann beträgt dein Pflichtteil 1/3.

 

Du kannst auch den Pflichtteil von den Schenkungen geltend machen. Zeitlich unbegrenzt bei Schenkungen an andere Pflichtteilsberechtigte und Schenkungen bis 2 Jahre vor dem Tod der Erblasserin an andere, nicht pflichtteilsberechtigte Personen. Dabei werden aber die Schenkungen, die du erhalten hast, in Abzug gebracht.

 

Ein Gemeinschaftskonto wird nicht gesperrt, allerdings ein Konto das deiner Mutter gehörte, bei dem aber dein Schwiegervater zeichnungsberechtigt ist.

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