G-T Geschrieben 20. Mai 2021 Teilen Geschrieben 20. Mai 2021 In den ÖRV-Richtlinien vom 17.5. heißt es dazu: "An öffentlichen Orten sind Zusammenkünfte zur Sportausübung outdoor zwischen 5-22 Uhr mit bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten zuzüglich höchstens zehn Minderjähriger … erlaubt“. Wir haben bei uns intern beschlossen, falls bei einer Radvereinsausfahrt mehr als 10 Tn. anwesend sind, dann fahren wir auf 2 Gruppen. Was wegen des zumeist unterschiedl. Leistungsniveaus ohnehin öfters der Fall ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wüdi Geschrieben 20. Mai 2021 Teilen Geschrieben 20. Mai 2021 Darauf angesprochen, habe ich folgende Auskunft von unserem Hausjuristen erhalten bzw. würde er es folgendermaßen auslegen: Prinzipiell können nach §13 (2) 2. an Zusammenkünften im Freien höchstens zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten zuzüglich höchstens zehn Minderjähriger gemäß Abs. 1 teilnehmen. Bei uns geht sich das locker aus - max. 6-8 Erwachsenen sowie 4-6 Jugendliche unter 18 Jahren (Minderjährige) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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