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CoV: Trainingseinschränkungen?


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In den ÖRV-Richtlinien vom 17.5. heißt es dazu: "An öffentlichen Orten sind Zusammenkünfte zur Sportausübung outdoor zwischen 5-22 Uhr mit bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten zuzüglich höchstens zehn Minderjähriger … erlaubt“.

Wir haben bei uns intern beschlossen, falls bei einer Radvereinsausfahrt mehr als 10 Tn. anwesend sind, dann fahren wir auf 2 Gruppen. Was wegen des zumeist unterschiedl. Leistungsniveaus ohnehin öfters der Fall ist.

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Darauf angesprochen, habe ich folgende Auskunft von unserem Hausjuristen erhalten bzw. würde er es folgendermaßen auslegen:

 

Prinzipiell können nach §13 (2) 2. an Zusammenkünften im Freien höchstens zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten zuzüglich höchstens zehn Minderjähriger gemäß Abs. 1 teilnehmen.

 

 

Bei uns geht sich das locker aus - max. 6-8 Erwachsenen sowie 4-6 Jugendliche unter 18 Jahren (Minderjährige)

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