Zum Inhalt springen

Greift bei Gruppenausfahrten die Haftpflichtversicherung?


tarantino
 Teilen

Empfohlene Beiträge

Hallo Gemeinde,

 

wie ist das eigentlich wenn ein Mitfahrer in einer Gruppenausfahrt durch einen Fahrfehler/unvorhergesehenes Fahrmanöver (zb. reflexartiges Ausweichen vor einem plötzlich auftauchenden Hinderniss wie einem Tier) einen anderen zu Sturz bringt? Unter welchen Voraussetzungen greift da eine Haftpflichtversicherung zb. für beschädigte Fahrradteile? Hat da jemand Erfahrung?

 

LG

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

die privat haftpflicht ist oft in der haushaltsversicherung inkludiert - man braucht jedenfalls eine, damit sie greift.

 

grundsätzlich ist sie dazu da, (berechtigte) schadensersatzforderungen von anderen abzudecken.

 

ich bin kein experte, vermute aber, dass es unterschiedliche varianten gibt. berufsradfahrer zb werden meist nicht umfasst u müssen extra polizzen abschließen.

 

im grunde ist das was du schilderst, ein verkehrsunfall.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

im grunde ist das was du schilderst, ein verkehrsunfall.

 

Ich denke dass ist dann so wie mit dem PKW: wenn der hintere zu wenig Abstand hält um bei solchen Situationen rechtzeitig ausweichen oder anhalten zu können ist dieser Schuld wenn er dem vorderen auffährt oder in dem Fall zu Sturz kommt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Genau richtig!

Vor dem Gesetz/Richter gibt es die Definition "Gruppenausfahrt" nicht die etwaige eigene Regeln inkludiert.

Es gilt auch da den gesetzlichen Sicherheitsabstand einzuhalten.

Erfahrungsgemäß gilt das auch auf der Bahn zB beim Training, wenn es kein offiziell angemeldetes Rennen ist.

 

Sprich egal wie was wann,...Sicherheitsabstand einhalten, was beim Rennradl fahren natürlich niemand macht in der Gruppe

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich hab vor Jahren bei einer Gruppenausfahrt eines Fahrradvereins bei dem jetzt nicht mehr existierenden Roadgap eines jetzt offiziellen Trails fotografiert, mein Bike war an einem Baum neben der Landung angelehnt. Einer der Biker ist bei der Landung das Hinterrad ausgebrochen über hat mein Laufrad touchiert. Ergebnis war ein irreparabler Achter. Die Reparatur/Neueinspeichen hat mir die Haftpflicht des Bikers bezahlt.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Insofern wäre dann bei einer Gruppenausfahrt möglich dass der vordere seinen Schaden ersetzt bekommt, da der hintere ja " schuld" ist. Andererseits könnte die Versicherung eventuell argumentieren dass der hinten fahrende ja aus " Vorsatz" ständig den Sicherheitsabstand mißachtet hat. btw, auch ein Radrennen ist kein rechtsfreier Raum. Ich hab mir das bei einem Fußballmatch schon oft gedacht, da ja die meisten Fouls absichtlich sind und durchaus schwere Folgen haben..
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Frage ist halt wenn du mit deinen Freunden unterwegs bist und alle wie üblich WIndschatten fahren und es passiert was, ob du dann mit Anzeigen oder ev. Schmerzensgeld usw,..deine Freundschaften gefährdest.

 

Natürlich hats uns auch mal geworfen in der Gruppe,...Resultat a bissl Blut und abgeschundenes Carbon und anderes Material,..ist halt Pech gewesen aber niemand hätte daran gedacht vom anderen Geld zu erhalten,...muss man halt immer abwägen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Frage ist halt wenn du mit deinen Freunden unterwegs bist und alle wie üblich WIndschatten fahren und es passiert was, ob du dann mit Anzeigen oder ev. Schmerzensgeld usw,..deine Freundschaften gefährdest.

 

Natürlich hats uns auch mal geworfen in der Gruppe,...Resultat a bissl Blut und abgeschundenes Carbon und anderes Material,..ist halt Pech gewesen aber niemand hätte daran gedacht vom anderen Geld zu erhalten,...muss man halt immer abwägen.

 

Die Problematik besteht darin, dass der Geschädigte uU gar keine Entscheidung darüber treffen kann, ob der Verursacher verfolgt wird, oder nicht.

 

Abgesehen vom Strafrecht, wo schon beim Verdacht auf Fremdverschulden behandelnde Ärzte, Rettung etc. verpflichtet sind, dies zu melden, besteht ein immenses (finanzielles) Risiko in möglichen Regressansprüchen. Krankenhaus, Sozialversicherungsträger bis hin zum Arbeitgeber können sich beim Verursacher ihre Aufwendungen für den Verletzten bzw. Ersatz für entgangene Arbeitskraft etc. zurück holen. In schweren Fällen (Invalidität) kann so etwas existenzbedrohend sein! Es ist daher unbedingt zu empfehlen, für eine ausreichende Haftpflichtversicherung mit entsprechender Deckungssumme zu sorgen.

 

Dabei sollten auch räumliche Geltung (weltweit?) und Spezialitäten mancher Versicherungen (Ausschlüsse für bestimmte Sportarten oder Arten der Ausübung) berücksichtigt werden.

 

Vielleicht lesen hier ja kundige, (rad)sportaffine Versicherungsmakler mit, die das gemeinsam mit der Redaktion einmal zu einem Thema machen könnten, wo man ein bissl eine Übersicht über typische Produkte bekommt.

 

Happy Roads & Trails

 

Michael

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sehe ich auch so,..

Was ich weiß ist bei einer Schadenmeldung zur Unfallversicherung sollte sinngemäß folgende Aussage zutreffen:

 

Plötzlich, und vom Willen des Versicherten unabhängig,...

 

Wurde von meinem Freund damals beraten der auch mein Versicherungsberater ist und der hat mr damals zu sehr viel Geld verholfen.

War allerdings ein Kreuzbandriss ohne Fremdeinwirkung bei einem Fußballspiel.

 

Interessant vielleicht nebenbei:;)

Vers. hat mir damals 80.000 Schilling geboten und ich hab mich gefreut wie ein Nackerpatzl.

Mein Frend hat mir gesagt das lehnst du ab!

Nach langen Diskussionen hab ich das dann gemacht und nach Besuch bei einem Sachverständigen der Versicherung wurden es dann 256.000 Schilling.

Danke lieber Freund! :D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Interessantes Thema.

 

Was mir schon lange unklar ist: Warum bieten manche Radvereine eine (meistens) im Mitgliedsbeitrag inkludierte Haftpflichtversicherung an, wenn doch im Regelfall ohnehin jeder eine hat?

Geht's da um eine höhere Deckungssumme?

Oder sind da risikoreiche "Renneinsätze" inkludiert, die sonst uU. nicht versichert wären?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich denke, es hat nicht jeder eine - das wird oft nicht bedacht.

 

dazu gelten manche für österreich, andere für europa u wieder andere weltweit.

 

auch die haftungsgrenzen bewegen sich von wenigen tsd bis 1,5mio u im bestfall bis 5mio;

 

manchmal ist „hobby“ versichert, bei anderen auch amateurrennen - berufssportler brauchen überhaupt eigene verträge.

 

ob familienmitglieder u oder nur eine einzelperson versichert ist, müsste man auch prüfen, ergo alles andere als „eh alles klar“.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

 Teilen

×
×
  • Neu erstellen...