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Höchster Schmerzengeldbetrag (€ 320.000) für schwerverletzten Mountainbiker


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Der Fall ist zwar schon einige Jahre her (2014), aber die Bemessung und Entscheidung über den endgültigen Schmerzengeldanspruch erfolgte erst vor kurzem (18.03.2021)

OGH5Ob202/20x

 

Ein sportlicher Mountainbiker stürzte am 27. 6. 2014 auf einer erlaubten Strecke in Ybbsitz (NÖ) über eine Nylonschnur als Weidezaun und verletzte sich schwer. Beim Schadenersatz muss er sich drei Viertel Mitverschulden anrechnen lassen.

 

Der 1961 geborene Kläger erlitt im Bereich der Halswirbelsäule eine Querschnittsschädigung, die zu einer völligen Unterbrechung der Leitfähigkeit des Rückenmarks mit totaler Funktionslosigkeit unterhalb des Querschnitts und Bewegungsunfähigkeit aller vier Extremitäten, einer Blasen‑ und Mastdarmfunktionsstörung mit Katheterisierung, und einer weitgehenden Lähmung der Atemmuskulatur mit deutlich erschwerter Atmung (ohne dauernde Notwendigkeit einer assistierten Beatmung) führte. Aufgrund der massiv beeinträchtigten Thermoregulation besteht eine extreme Thromboembolie‑Gefährdung sowie die Gefahr der Überhitzung bei warmen Außentemperaturen mit Fieber bis zu 40 Grad Celsius. Der Kläger leidet immer wieder an Schmerzen im Nackenbereich und an Spasmen.

 

Er war vor dem Unfall – so wie seine nächsten Angehörigen – sehr sportlich und aktiv, mindestens drei mal die Woche mit dem Mountainbike unterwegs, ging im Winter Skitouren, fuhr Ski und spielte einmal pro Woche Fußball und Tischtennis. Alle sportlichen Aktivitäten sind aufgrund der Querschnittslähmung ausgeschlossen. Der Kläger kann sich bis ans Ende seines Lebens nur mit dem Rollstuhl – und das nur eingeschränkt – fortbewegen. Die unfallbedingten Einschränkungen setzen dem Kläger psychisch sehr zu.

 

Der Weg, der als Mountainbikestrecke freigegeben ist und häufig von Radfahrern frequentiert wird, führt über eine Viehweide, auf der sich jedoch nur etwa zweimal jährlich für 7 bis 14 Tage Vieh aufhält. Am Unfalltag befand sich kein Vieh auf der Weide. Dennoch war der Weg mit einer Nylonschnur abgesperrt, die in einer Höhe von 80 cm über dem Boden zwischen zwei Eisenstehern gespannt war.

 

Dieser Weidezaun war für herannahende Radfahrer erst aus einer Entfernung von ca 17 m erkennbar. 120 m vor dem Zaun stand ein gelbes Schild, auf dem darauf hingewiesen wurde, dass das Betreten und Befahren auf eigene Gefahr erfolgt und mit Weidevieh zu rechnen ist.

 

Die Haftung des Beklagten zu einem Viertel steht rechtskräftig fest.

 

---------------------

Arg :eek::(. Vor allem wenn man die Folgen bedenkt.

 

Auf jeden Fall wünsche ich ihm baldige Besserung und viel Kraft.

 

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Habe ich auch schon miterlebt.

Mit einer Gruppe unterwegs gewesen und der vor mir Fahrende hat auch die Nylonschnur eines Weidezauns, der über die Forststraße führte übersehen, stieg über den Lenker ab und schlug mit dem Kopf auf.

Wurde dann mit dem Hubschrauber weggeflogen.

Hat schlimm ausgesehen, aber außer einer Narbe ist nichts zurückgeblieben.

 

Ich selbst habe auch schon einen Schranken übersehen.

Von der Sonne in die schattige Forststraße eingebogen und wegen der zu dunklen Brille einen rostigen Schranken, der sich durch den Rost von den Farben der Umgebung schlecht abgehoben hat, zu spät gesehen.

Auch mit dem Kopf aufgeschlagen, außer einen leichten Gehirnerschütterung und dass der Helm eingedrückt war, Gott sei Dank nichts weiter passiert.

 

Seither nur mehr mit passenden Brillen beim biken unterwegs.

Und seit kurzer Zeit auch die Geschwindigkeit bei den Abfahrten reduziert.

Bearbeitet von wolf123
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Die Verletzung tut mir Leid. Ich finde es aber auch bedauerlich, dass der Weghalter in dem Fall zur Kasse geben wird. An seiner Stelle würde ich keine MTBer mehr auf meinem Weg dulden.

1) bekomme ich vermutlich nix dafür, dass ich MTB gestatte

2) hab ich ein Schild aufgestellt

3) war die Absperrung aus 17m zu sehen!! (Das ist viel!!)

 

Was hätte ich noch tun sollen?? Was wäre denn mein Fehler gewesen, wenn ich der Wegehalter gewesen wäre.

 

Wenn ich 320k€ Schmerzensgeld für eine angekündigte, sichtbare Sperre zahlen darf, und gleichzeitig kriminell veranlagt wäre, dann würde ich wohl anfangen unsichbare Drähte auf MTB Strecken zu spannen.

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wobei man sagen muss, dass das ein typischer Fall für eine Versicherung wäre. Die Frage ist, ob ein Wegehalter üblicher Weise für so etwas versichert ist, wieviel so eine Versicherung kostet, und ob er die Versicherungskosten doch irgendwie auf die Nutzer abwälzen kann.

 

Das sehe ich eben anders. Wenn ich etwas übersehe, das da sein darf, dann bin ich eben einfach selbst schuld, wenn ich rein fahre. Egal, ob das eh eine versicherung von jemand anderem bezahlt.

 

Aber das soll jetzt keine persönliche Diskussion oder gar Kritik sein. Da gehts lediglich darum, wie ich so etwas sehe - und das muss nicht für jeden so sein. Darum frag ich, ob man in so einem Fall selbst aktiv werden muss, oder ob das gach irgendwie automatisch geht. "zahlt eh eine Versicherung" ist für mich kein Grund, wenn ich mir meiner Schuld eh bewusst bin.

Bearbeitet von GrazerTourer
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Das sehe ich eben anders. Wenn ich etwas übersehe, das da sein darf, dann bin ich eben einfach selbst schuld, wenn ich rein fahre. Egal, ob das eh eine versicherung von jemand anderem bezahlt.

 

Aber das soll jetzt keine persönliche Diskussion oder gar Kritik sein. Da gehts lediglich darum, wie ich so etwas sehe - und das muss nicht für jeden so sein. Darum frag ich, ob man in so einem Fall selbst aktiv werden muss, oder ob das gach irgendwie automatisch geht. "zahlt eh eine Versicherung" ist für mich kein Grund, wenn ich mir meiner Schuld eh bewusst bin.

 

Das sehe ich schon auch so, dass es auch gegenüber der Versicherung fair zugehen muss. Ob das Krankenhaus automatisch eine Anklage einleitet, glaub ich nicht.

 

https://rechtsanwalt-strobl.at/2015/01/20/wann-muessen-aerzte-eine-koerperverletzung-anzeigen/#:~:text=Die%20Anzeigepflicht%20des%20Arztes%20ist,Tat%20an%20sich%20schwer%20ist.

 

"Ergibt sich für einen Arzt in Ausübung seines Berufes der Verdacht, dass durch eine gerichtlich strafbare Handlung der Tod oder eine schwere Körperverletzung herbeigeführt wurde, so hat der Arzt einer Sicherheitsbehörde unverzüglich Anzeige zu erstatten."

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Das sehe ich schon auch so, dass es auch gegenüber der Versicherung fair zugehen muss. Ob das Krankenhaus automatisch eine Anklage einleitet, glaub ich nicht.

 

https://rechtsanwalt-strobl.at/2015/01/20/wann-muessen-aerzte-eine-koerperverletzung-anzeigen/#:~:text=Die%20Anzeigepflicht%20des%20Arztes%20ist,Tat%20an%20sich%20schwer%20ist.

 

"Ergibt sich für einen Arzt in Ausübung seines Berufes der Verdacht, dass durch eine gerichtlich strafbare Handlung der Tod oder eine schwere Körperverletzung herbeigeführt wurde, so hat der Arzt einer Sicherheitsbehörde unverzüglich Anzeige zu erstatten."

 

Wenn du in der Unfall- oder Notfallambulanz beim Unfallhergang Fremdverschulden angibst, wird vom Krankenhaus eine Anzeige gemacht. Es kann auch sein, dass bei einer genauen Beschreibung eines Sportunfalls die Krankenversicherung aussteigt und die Kosten an die Unfallversicherung geht, die sich eventuell beim Verunfallten regressiert, wenn dies nicht abgedeckt ist.

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Die (Verletzungs-) Anzeige der Krankenanstalt ergeht an die Polizei, wegen eines Strafrechtsdeliktes - zB fahrlässige Körperverletzung, dazu sind sie verpflichtet - wie die Polizei dann von Amts wegen ermitteln muss.

 

Der Regress der Versicherung ist genauso wenig ein Offizialdelikt (Strafrecht) wie etwaige Schmerzensgeld Forderungen.

 

Diese kann (muss er nicht) ein Strafrichter mitverhandeln, oft gehts aber am Zivilrechtsweg weiter u dafür muss man als Privatperson klagen.

 

(eine Anklage u eine Anzeige sind nicht dasselbe)

Bearbeitet von Reini Hörmann
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passt ein bissl dazu:

im Bayrischen TV habe ich einmal einen Bericht über die Mtb-Landwirte-Problematik gesehen.

da hat ein Bauer erzählt, welche Federn er jedesmal hat, wenn er bei seinem Hohlweg mit Traktor hinauffährt.

Die Typen knallen teilweise wie krank herunter.

Hohlweg: stellenweise quasi keine Sicht nach vorn und seitlich nichts zum Ausweichen, außer mehr, oder weniger senkrecht nach oben.

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Ich kenn den Fall ein bisschen, da ich aus der Gegend bin und auch den Verletzten (F.) ganz gut kenne.

Dass ein Weidezaun aus 17m Entfernung sichtbar ist kann ich mir nicht vorstellen. Vielleicht, wenn man steht und bewusst hinschaut. Sicher nicht von einem flott fahrenden MTB aus. F. hat mir erzählt, dass er ihn erst im letzten Augenblick gesehen hat und dann vermutlich falsch reagiert hat und hinein gebremst hat - deshalb vermutlich die Teilschuld. M.E. ist der Bauer schuld - das ist mindestens grobe Fahrlässigkeit (Absicht lässt sich nicht beweisen ) . Ein Mascherl aus Absperrband (wie normalerweise in so einem Fall üblich) und gar nix passiert!

Vermutlich wird das die Haftpflichtversicherung des Bauern übernehmen.

Medizinisch gibt's für F. kaum Hoffnung - das Geld deckt sicher nicht alle Folgekosten ab (Hausumbau, Assistenz ..)

Eine Folge ist allerdings auch, dass die Bauern in der Gegend höchst alarmiert sind. Einige offizielle Strecken wurden seither ganz eingestellt oder mit einzelnen Schiebestrecken gespickt. Auch abseits der offiziellen Strecken sind die Konflikte mehr geworden.

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Ich kenn den Fall ein bisschen, da ich aus der Gegend bin und auch den Verletzten (F.) ganz gut kenne.

Dass ein Weidezaun aus 17m Entfernung sichtbar ist kann ich mir nicht vorstellen. Vielleicht, wenn man steht und bewusst hinschaut. Sicher nicht von einem flott fahrenden MTB aus. F. hat mir erzählt, dass er ihn erst im letzten Augenblick gesehen hat und dann vermutlich falsch reagiert hat und hinein gebremst hat - deshalb vermutlich die Teilschuld. M.E. ist der Bauer schuld - das ist mindestens grobe Fahrlässigkeit (Absicht lässt sich nicht beweisen ) . Ein Mascherl aus Absperrband (wie normalerweise in so einem Fall üblich) und gar nix passiert!

Vermutlich wird das die Haftpflichtversicherung des Bauern übernehmen.

Medizinisch gibt's für F. kaum Hoffnung - das Geld deckt sicher nicht alle Folgekosten ab (Hausumbau, Assistenz ..)

Eine Folge ist allerdings auch, dass die Bauern in der Gegend höchst alarmiert sind. Einige offizielle Strecken wurden seither ganz eingestellt oder mit einzelnen Schiebestrecken gespickt. Auch abseits der offiziellen Strecken sind die Konflikte mehr geworden.

 

Der spezielle Fall tut mir sehr Leid, das kann man nicht oft genug betonen. Aber unabhängig, davon wie es wirklich war, finde ich es stark, dass der Bauer 1/4 Teilschuld bekommt, wenn auf der anderen Seite ein Sachverständiger feststellt, dass das Band aus 17m sichtbar war (nehme ich an, woher soll sonst diese Zahl kommen) und es ein Schild gegeben hat. Ok, wobei das Schild nicht ausdrücklich auf eine mögliche Absperrung, sondern nur auf die Tiere hingewiesen hat. Vielleicht erklärt das die 1/4 Teilschuld.

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Ich kenn den Fall ein bisschen, da ich aus der Gegend bin und auch den Verletzten (F.) ganz gut kenne.

Dass ein Weidezaun aus 17m Entfernung sichtbar ist kann ich mir nicht vorstellen. Vielleicht, wenn man steht und bewusst hinschaut. Sicher nicht von einem flott fahrenden MTB aus. F. hat mir erzählt, dass er ihn erst im letzten Augenblick gesehen hat und dann vermutlich falsch reagiert hat und hinein gebremst hat - deshalb vermutlich die Teilschuld. M.E. ist der Bauer schuld - das ist mindestens grobe Fahrlässigkeit (Absicht lässt sich nicht beweisen ) . Ein Mascherl aus Absperrband (wie normalerweise in so einem Fall üblich) und gar nix passiert!

Vermutlich wird das die Haftpflichtversicherung des Bauern übernehmen.

Medizinisch gibt's für F. kaum Hoffnung - das Geld deckt sicher nicht alle Folgekosten ab (Hausumbau, Assistenz ..)

Eine Folge ist allerdings auch, dass die Bauern in der Gegend höchst alarmiert sind. Einige offizielle Strecken wurden seither ganz eingestellt oder mit einzelnen Schiebestrecken gespickt. Auch abseits der offiziellen Strecken sind die Konflikte mehr geworden.

 

Das alles ist einfach eine totale Scheiße für alle Beteiligten und natürlich besonders traurig für den Biker :(

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Es kann auch sein, dass bei einer genauen Beschreibung eines Sportunfalls die Krankenversicherung aussteigt und die Kosten an die Unfallversicherung geht, die sich eventuell beim Verunfallten regressiert, wenn dies nicht abgedeckt ist.

Dafür hätte ich gerne genauere Angaben. Ich habe noch nie gehört dass es dazu gekommen ist - außer bei Berufsunfall. Aber eben noch nie bei einem Freizeitunfall. Also wir reden von gesetzlicher Krankenkasse, nicht von privaten Zusatzversicherungen - die können andere Regelungen habeAndersn.

 

Dazu gibt es genug, ich schätze mal die Mehrheit, Personen die im privaten überhaupt keine Unfallversicherung haben, zumindest keine welche für Behandlungskosten einspringen würde. Oder meinst du bezüglich Invaliditätspension - da hätte ich allerdings aucn noch keinen Passus in der öffentlichen gefunden unter welchen Bedingungen Freizeitunfälle ausgeschlossen sind...

 

Interessiert mich echt - da ich dachte dass das nie passiert. Aber evtl hast du als Arzt da ja mehr einsicht. Der Klassiker wo viele Leute ausgehen dass die Krankenversicherung aussteigt - wie Lawinenunfall bei einem 4er oder 5er, usw - nein da zahlt die GKK brav. Soweit ich weiß zahlt selbst die Uniqua den Rettungseinsatz wennst beim Alpenverein die Standard Versicherung hast. Wie es da ausschaut wenn die Lawine bei fahrlässigem Verhalten (wird jeder Richter beim 4er der 5er aussagen, aber wohl selbst bei einem 3er) den Jungwald zestört - das weiß ich nicht. Da gibt es auch kaum Fälle.

Ebenso halt zahlt bisher die Krankenversicherung immer AFAIK wennst beim Freizeit Mountainbiken auf einem Wanderweg - was ja verboten ist - die Krankenhaus/Arztkosten...

 

Nur wenn es beruflich ist - dann wirds ganz schnell strittig welche Versicherung zahlt. Aber deine Aussage verstehe ich auf Freizeit bezogen - und nicht auf Profisportler bei dem ein Sportunfall wohl meist gleich Berufsunfall ist. Das ist sicher kompliziert.

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Bei einem Schild was auf Tiere hinweißt, würde ich auch keinen Nylonzaun erwarten, aber doch die Geschwindigkeit etwas reduzieren. Wenn dann noch gegen die Sonne wäre das schon blöd. Für mich ist das nicht so richtig einschätzbar weil die 17m wären echt weit - aber bei blödem Licht eine Nylonschnur aus 17m sehen - sorry da brauchst aber echt Adleraugen.

Beim mtbiken ist mir da aber noch nie was passiert. Auf Ski/Sowboard schon ein paar mal - wo ich mir gedacht habe da sollte man im Falle eigentlich echt klagen. Habs mir einmal selber übelegt aber sein gelassen - war ja "nur" Schulter luxiert aber eindeutig grob fahrlässig vom Skigebiet. Hab schon öfters nicht gut gesicherte Stellen auf Pisten gesehen wo Meter tiefe Löcher usw direkt neben der Piste ohne Warnband.... Nur in Österreich. übrigens, in anderen Alpenländern wird irgendwie deutlich weniger fahrlässig abgesichert. Besonders Italien ist da vorbildhaft.

 

Generell solche Sachen eh immer nur auf Forststraßen ein Problem, nie auf Wanderwegen - wo man ja auch langsamer ist...

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Das möchte man glauben. Aber die Vergangenheit hat schon gezeigt, dass das nicht so einfach ist.

 

Ja Profisportler ist komplizerit. Mir geht es um nicht Profisportler. Da war das bisher doch recht eindeutig. GKK zahlt immer. Was Invaliditätszahlungen angeht weiß ich weniger - aber ich nehme an auch da bleibt Freizeit, Freizeit. Die Probleme sind doch vor allem wenn zwei Versicherungen vorhanden sind. Gibts keine Unfallversicherung ist es absolut klar wer zahlt. GKK und Co. decken ja Freizeitunfälle bezüglich Behandlungskosten ab. Und Invaliditätspension ist meist eh unabhängig von der Ursache. Die zahlt wohl auch (nicht sicher aber einfach als Extremfall) wenn dein Selbstmordversuch danebengeht und du nicht mehr Arbeitsfähig bist. War ja kein Vorsatz, der Vorsatz war sich umzubringen - wenn die Prämien lang genug eingezahlt wurden um Anspruch zu haben.

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Auf dieser Wiese sind gelegentlich Tiere, die dann hinterm steombandl sind. Der tierhalter wird sie ordentlich verwahren. Die nylonbänder mit stromlitzen sind schon mal besser erkennbar als ein blanker Draht. Und weil das seine Wiese ist und weil da seine Viecher grasen dürfen und weil das sogar entsprechend beschildert ist, soll allen erstes der LANDWIRT grob fahrlässig sein? Geht's no?

 

Wegen Löcher NEBEN der Piste willst das schigebiet klagen? NEBEN der Piste hast auch nix zu fahren oder willst sie dann auch klagen, wenn dort a lawine abgeht?

2 thread weiter wird dann wieder von Eigenverantwortung und vom 2umsch überall radln zu dürfen gefaselt

Bearbeitet von NoNick
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Auf dieser Wiese sind gelegentlich Tiere, die dann hinterm steombandl sind. Der tierhalter wird sie ordentlich verwahren. Die nylonbänder mit stromlitzen sind schon mal besser erkennbar als ein blanker Draht. Und weil das seine Wiese ist und weil da seine Viecher grasen dürfen und weil das sogar entsprechend beschildert ist, soll allen erstes der LANDWIRT grob fahrlässig sein? Geht's no?

 

Wegen Löcher NEBEN der Piste willst das schigebiet klagen? NEBEN der Piste hast auch nix zu fahren oder willst sie dann auch klagen, wenn dort a lawine abgeht?

2 thread weiter wird dann wieder von Eigenverantwortung und vom 2umsch überall radln zu dürfen gefaselt

 

:) Zwar recht wild formuliert....aber spiegelt das wider was ich mir denk ;-)

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Auf dieser Wiese sind gelegentlich Tiere, die dann hinterm steombandl sind. Der tierhalter wird sie ordentlich verwahren. Die nylonbänder mit stromlitzen sind schon mal besser erkennbar als ein blanker Draht. Und weil das seine Wiese ist und weil da seine Viecher grasen dürfen und weil das sogar entsprechend beschildert ist, soll allen erstes der LANDWIRT grob fahrlässig sein? Geht's no?

 

Wegen Löcher NEBEN der Piste willst das schigebiet klagen? NEBEN der Piste hast auch nix zu fahren oder willst sie dann auch klagen, wenn dort a lawine abgeht?

2 thread weiter wird dann wieder von Eigenverantwortung und vom 2umsch überall radln zu dürfen gefaselt

 

Ja und wenn der Sachverständige dem Richter sagt, dass die Absperrung aus 17m zu sehen war, dann ist das für den Richter auch so. Und trotzdem gibt er dem Landwirt eine Teilschuld... Die Begründung wäre interessant.

War es, weil keine Tiere auf der Weide waren?

War es weil die Tafel zu weit weg war?

War es weil nicht explizit eine mögliche Absperrung beschildert war?

War es weil die Absperrung unverhältnismäßig überdimensioniert war?

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Ich erinnere mich nur an einen Bericht über einen Bikeunfall auf einer ausgewiesenen MTB Strecke, bei der ein Biker über einen Weiderost geflogen ist mit Verletzungsfolgen (war es im "Drahtesel" oder sonst wo).

Entscheidung des Gerichts war damals, dass bei naturnahen o.dgl. Wegen grundsätzlich mit Hindernissen zu rechnen ist.

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Ein paar Ergänzungen:

Eigentlich ist es üblich einen Weidezaun, der über einen Weg gespannt ist in irgendeiner Weise zu markieren. Z.b Schleife aus Stoff oder Absperrband v.a. wenn es einen frequentierten Weg betrifft - daher auch die Teilschuld des Bauern.

Es war, soviel ich weiß, ein "atypischer Arbeitsunfall " , da in der verlängerten Mittagspause passiert - genaue Rechtslage bezüglich Versicherung kenne ich allerdings nicht

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  • 2 Wochen später...

tragisch für alle beteiligten.

 

aber: mittlerweile sudern alle bauern, dass sie soviel angst vor der haftung haben. und dann isses zuviel, ein bissi hirnschmalz einzusetzen und - wenn ich den sachverhalt richtig verstanden habe - wenigstens ein schleiferl aus baustellenbandl oder einen stofffetzen auf das quer über eine erlaubte bikestrecke gespannte hindernis zu binden.

das ist fast 0 aufwand, 0 kosten, aber mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit hätte es den unfall samt tragischer folgen verhindert.

 

ich bin auch mal bein trailrunning in einen auf halshöhe gespannten dünnen draht in einem hohlweg (licht-schatten-wechsel) gelaufen, im allerletzten moment hab ich die hände vorgetan. offizieller rotweissroter wanderweg. bin zum bauern und hab ihm das gesagt.

antwort: "brauchst nix laafn auf mein grund."

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